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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 20.04.2008, 12:32
Rackham Rackham ist offline
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Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 2
Rackham befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Definition einer normalen Hecke

Hallo,

mich würde es interessieren, ob es aus Rechtsprechung heraus eine Definition einer Hecke gibt. In dem denkbaren Fall wird im Kaufvertrag die Einfassung des Sondernutzungsrechts mit einer Hecke vereinbart. Die Höhe wäre allerdings nicht festgelegt worden. Wäre in diesem Fall ein Bauträger auch berechtigt nur Pflanzen in Höhe von 10 cm ein zu pflanzen oder gibt es auch eine Definition im allgemeinen Verständnis. Schutz vor Hunden der Nachbarn etc.
Könnten Bautechnische Voraussetzungen, wie z.B. eine Tiefgarage unter dem Haus, den Bauträger von dem Vertrag abweichend handeln lassen? Tiefe des Gartenbodens über der Tiefgarage.

Vielen Dank für einen Hinweis.

Rackham
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  #2  
Alt 23.04.2008, 20:05
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Definition einer normalen Hecke

Die Definition für eine Hecke ist:
Hecken sind vielgestaltige, linear verlaufende Gehölzkombinationen, ein lebender Zaun, nicht starr wie eine Mauer oder eine Holzwand.
Auch 10 cm Höhe ist eine Hecke. In zwei Jahren ist diese auch gewachsen.
IN der Teilungserklärung steht: Der Sondernutzungsteil wird mit einer Hecke abgegrenzt, (und nicht mit einem Zaun gegen Hunde). Der Hund darf eben nicht frei rumlaufen!

Die Baulichkeiten waren vorher bekannt und hiernach hat der Bauträger die Pflanzung ausgeschrieben.
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  #3  
Alt 28.04.2008, 09:41
Rackham Rackham ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 2
Rackham befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Definition einer normalen Hecke

[quote=Wahrsager]Die Definition für eine Hecke ist:
Hecken sind vielgestaltige, linear verlaufende Gehölzkombinationen, ein lebender Zaun, nicht starr wie eine Mauer oder eine Holzwand.
Auch 10 cm Höhe ist eine Hecke. In zwei Jahren ist diese auch gewachsen.


Vielen Dank für diese Meinung. Ich habe zwischenzeitlich folgenden Texte gefunden:

"Hecken können definitionsgemäß aus allen möglichen Gehölzen bestehen, und zwar sowohl aus Laubgehölzen wie auch aus Nadelgehölzen und ebenso aus Obstgehölzen.
Hecken im Sinn der Nachbarrechtsgesetze sind aus Gehölzen bestehende, ein oder mehrreihige Pflanzungen, die von oben bis unten einen Dichtschluss sowie eine Höhen- und Seitenbegrenzung erreichen, so dass der Eindruck einer lebenden Wand besteht, die keinen oder nur geringen Durchblick gewährt.
Beachten Sie aber auch hier, dass keine Gehölze und Sträucher gepflanzt werden, für die ein Abstand nach § 38 gilt!
Eine Pflanzung kann von Anfang an als Hecke gezogen werden, wobei der geforderte Dichtschluss nicht bereits zum Zeitpunkt der Anlage der Hecke gegeben sein muss, sofern er nur überhaupt erreichbar ist." (http://www. frag-einen-anwalt.de/Hessen-Abstand-von-Pflanzen--Definition-einer-Hecke__f32454.html)

Ich finde das dies schon den Sachverhalt etwas anders darstellt.

Den anderen Teil des des Kommentars verstehe ich leider nicht:

Die Baulichkeiten waren vorher bekannt und hiernach hat der Bauträger die Pflanzung ausgeschrieben."

Rackham

Geändert von admin (28.04.2008 um 11:18 Uhr).
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  #4  
Alt 28.04.2008, 11:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Definition einer normalen Hecke

Einen anderen Sachverhalt kann ich in der Definition "Hecke" nicht feststellen.
Die Abstände muss ich wählen, sie ergeben sich aus der Höhe der Pflanzen zum Nachbargrundstück. Auch eine Tanne kann ich bei 2 m Höhe abschneiden und dann 0,5 m von der Grenze setzen.


Die Einfassung zwischen zwei im Sondernutzungsrecht unterliegenden Grundstücken, hat mit dem Nachbarschaftsrecht nichts zu tun. Es gibt keinen Grenzabstand.

Es wurde mitgeteilt:
Könnten Bautechnische Voraussetzungen, wie z.B. eine Tiefgarage unter dem Haus, den Bauträger von dem Vertrag abweichend handeln lassen? Tiefe des Gartenbodens über der Tiefgarage.

Die Baulichkeiten sind bekannt und dann kann eben nur eine gewisse Stärke des Gartenbodens aufgebracht werden. Hier dann auch nur Pflanzen bis zur Standsicherheit dieser.
Kaufvertrag lesen: Abweichungen sind möglich oder ähnliches steht dort.
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