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#1
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Schönen guten Tag
Ich habe mal eine Frage Seit meiner Kindheit wohnte ich mit meiner Mutter in einem Mehrfamilienhaus Vor kurzem habe ich meine Mutter da besucht Alles gut und schön Vor dem Haus hang ein angeklebtes Schild > Parken nur für Anwohner < Darf ich als ehemaliger Mitbewohner nicht mehr da parken ? Gibt es Ausnahmen, ggf die Hausverwaltung fragen ? Nach einigen Tagen passieret folgendes Obwohl die u.g. Person immer einen freien Platz vorfand Die liebe Nachbarin hat mir einen Zettel an die Windschutzscheibe gepreßtMit der Aufforderung den Platz zu räumen ![]() Was kann ich tun Da ich nicht um die Ecke wohne sondern 700km mit dem Auto zu meiner Mutter gefahren bin Herzlichen Dank |
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#2
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AW: Darf ich vor dem Haus parken ja oder nein
Die Bezeichnung Anwohner ist im Straßenverkehrsgesetz durch Bewohner ersetzt worden!
Der Begriff Anwohner verlangt eine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Parkplatz. Es fehlt der Hinweis, ist es ein öffentliches Schild oder ein durch den Eigentümer des Grundstücks angebrachtes. Ist die Parkfläche öffentliches Straßenland oder eine Privatfläche? Wegen der Klebung scheint das Schild privat angebracht zu sein! Wenn die Parkfläche auf öffentlichem Grund liegt, dann ist das Schild wirkungslos. Handelt es sich um eine Parkfläche auf einem Privatgrundstück, dann dürfen nur berechtigte Personen dort parken, eben Anwohner. Auch als ehemalige Anwohnerin sind Sie keine Anwohnerin mehr! Man könnte mit dem Eigentümer sprechen, ob Sie dort parken dürfen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Darf ich vor dem Haus parken ja oder nein
Schönen guten Morgen Wahrsager
Erst einmal danke das ich überhaupt eine Antwort erhalten habe Privatgrundstück ist es glaube ich nicht weil es Mehrfamilienreihenhäuser sind Also diese Häuser werden durch Hausverwaltungen verwaltet Habe mal ein Foto gemacht vom Zimmer das zur Straße hinführt Doch leider kann ich es trotz Reduzierung hier nicht hochladen |
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#4
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AW: Darf ich vor dem Haus parken ja oder nein
Ein Privatgrundstück ist alles, was nicht öffentlich ist! Eine Straße ist fast immer in öffentlicher Hand.
Wem gehört das Grundstück auf dem geparkt worden ist? Der Eigentümer des Grundstücks bestimmt, ob dort geparkt werden darf. Die Mehrfamilienreihenhäuser gehören bestimmt Privatleute und nicht der Kommune. Es sind deshalb Privatgrundstücke! Hier hat sich der oder die Eigentümer dafür entschieden, dass dort nur Anwohner parken dürfen, (Gemeint sind Mieter!) Anwohner sind Personen die auch mehrere Straßen entfernt wohnen! Der BGH hat sich damit wohl mal beschäftigt, was ist Anwohner und was ist Bewohner. Sie sind kein Anwohner, kein Bewohner, kein Mieter sondern Besucher! Wenn die liebe Nachbarin ebenfalls Mieterin ist, hat Sie dort nicht zu fordern, außer sie hat den Auftrag erhalten dort darauf zu achten. Sie kann sich beim Vermieter beschwerden!
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