Hallo,
habe dieses Thema so ähnlich im Bereich Baurecht gepostet. Bitte euch aber auch hier nochmal um eure Meinung.
A baut seit ca. 1 Jahr an einem Häuschen. Zwischen dem Haus von A und dem des B entsteht derzeit eine Doppelgarage. Es handelt sich bei der Garage um Grenzbebauung. Baugenehmigung für A war kein Problem.
Das Haus des Nachbarn befindet sich ca 30 cm neben der Grenze! Soweit so gut.
Das einzige Problem was jetzt auftaucht ist, dass der Dachüberstand des B sich ca 30 cm über dem Grundstück von A befindet. Dies ist deshalb eine schwierige Situation, weil der Giebel der Garage von A sich aus diesem Grund derzeit nicht realisieren lässt. A müsste quasi durch den Dachüberstand des B hindurch mauern
Jetzt hat sich herausgestellt, dass B diesen Dachüberstand vor ca. 35 Jahren genehmigt bekommen hat. (Evtl. hat die damalige Baugenehmigungsbehörde einen Fehler gemacht?!) Eintragungen im Grundbuch oder eine Baulast bestehen nicht.
Darf B seinen Dachüberstand trotz Baugenehmigung auf dem Grundstück von A belassen? (B vertritt die Meinung, er bräuche nichts zu machen, die Realisierung der Garage sei das Problem von A)
Muss B den Überstand bis auf sein Grundstück zurückbauen? (ausreichend Platz für die Entwässerung wäre nach wie vor)
Kann er sich auf "Gewohnheitsrecht" berufen? (Das Haus steht mind. seit 35 Jahren)
Auf welche Rechtsgrundlagen wie z.B. Nachbarschaftsrecht, Baurecht etc. oder Urteile o.ä. könnte A sich berufen?
So wie ich A kenne, wäre er euch wirklich sehr dankbar für ein paar Hinweise.
Grüße