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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 21.01.2007, 20:19
feinschmecker feinschmecker ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 2
feinschmecker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Dachrinne/Flurbereinigung

Das Gebäude von A wurde vor 5 Jahren mittels Grenzbaulast an die Grenze gebaut. Die Dachrinne war zum großen Teil auf dem Grundstück von A gelegen.
Zwischenzeitlich war nun eine Flurbereinigung. Die neue Grenze wurde exakt an der Gebäudewand gezogen, so daß die Dachrinne und die Fallrohre nun komplett auf dem Grundstück von B gelegen sind.
B verlangt nun die komplette Beseitigung der Dachrinne und der Fallrohre und etwaige überstehende Betonteilchen des Fundaments zu entfernen.
B möchte nun selbst ein Gebäude errichten und ist durch die Grenzbaulast verpflichtet an das Gebäude von A anzubauen.

Die Entfernung der Dachrinne von A ist nur durch sehr hohen finanziellen Aufwand möglich durch die Art der Dachkonstruktion.
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  #2  
Alt 22.01.2007, 15:29
Gina Gina ist offline
Moderator
 
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Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Dachrinne/Flurbereinigung

Wenn die Baulastformulierung bundeseinheitlich ist, dann wurde seinerzeit vereinbart: Bei der Bebauung des Grundstücks ... werden die Gebäude an die vorhandenen grenzseitigen baulichen Anlagen des Nachbargrundstückes entsprechend aneinandergebaut. Manchmal gibt es in den Baulasten auch noch Längenangaben. Wenn dies so ist, könnte A ja dem B nun vorschlagen, dass bei der Errichtung des Objektes von B eine gemeinsame Entwässerung (Dachrinne usw) errichtet wird. Vielleicht lässt sich B darauf ein, wenn nicht, könnte A versuchen, über die zuständige Bauaufsicht einen Befreiungsantrag (Befreiung von der Einhaltung des Grenzabstandes) zu stellen mit der Begründung, dass eine nachträgliche Grenzveränderung stattgefunden hat.
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  #3  
Alt 22.01.2007, 16:25
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Dachrinne/Flurbereinigung

Wenn die Dachrinne größtenteils auf Grundstück A ist, dann sagt dies doch aus, A hat die Dachrinne und auch das Fallrohr über die Grenze gebaut.
Wenn nun der Nachbar, der anbauen muss, bauen will bekommt er Schwierigkeiten.
Es geht im Gespräch eine gemeinsame Lösung zu finden.
Kommt es zu keiner Einigung, dann gibt es evtl. zwei Lösungen.
Die eine ist der Rückbau des Überbaus, die andere wäre, die Verjährung des Überbaus greift.
Dies würde dann ein Gericht entscheiden!
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  #4  
Alt 23.01.2007, 11:38
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Dachrinne/Flurbereinigung

Wichtig ist hier, dass offensichtlich nach Errichtung der Garage samt Dachrinne usw. eine Flurbereinigung stattgefunden hat, wie dies in der Anfrage mitgeteilt wurde. Dann könnte zum Zeitpunkt der Errichtung der Garage gar kein Grenzüberbau stattgefunden haben. Im übrigen wird nach meiner Kenntnis und Erfahrung bei einem geringfügigen Grenzabstandsverstoß (so die richtige Formulierung) erst einmal das zuständige Bauamt eingeschaltet. Hier muss und wird geprüft, inwieweit ein ggf. nicht zu ahndender Grenzabstandsverstoß vorliegt und zudem beim Anbauwunsch des Nachbarn B eine gemeinsame Entwässerung möglich ist und hier dann durch die gegenseitige Anbauverpflichtung über Baulast sowieso ganz andere Bedingungen vorliegen.
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