Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Baurecht

Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 27.05.2007, 17:00
pinguwe pinguwe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2007
Beiträge: 2
pinguwe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Dachentwässerung an Grundstücksgrenze

... in Brandenburg folgender Fall: Grundstücksbesitzer A hat zur ""DDR-Zeit" einen massiven Bau direkt an der Grundstücksgrenze gebaut, genau gesagt ist er 10cm davon weg.
So weit so gut, nun das Problem. A hat auf der Grenze zum Grundstücksbesitzer B seine Dachentwässerung mit Fallrohre realisiert - muss das B hinnehmen, vor allen Dingen wenn das Wasser (obwohl A es versucht seitlich in sein Grundstück zu leiten) immer auf das Grundstück von B läuft?
Und wie verhält es sich mit Fenstereinbauten bei Grenzbebauung zum Grundstücksbesitzer B hin.

Gruss pinguwe
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.05.2007, 11:26
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Dachentwässerung an Grundstücksgrenze

Ob ein altes DDR Recht gilt, ??????
Die Regenrinne bleibt! Es sind doch 10 cm vorhanden, ein Rohrdurchmesser ist 10 cm.
Das Wasser darf nicht auf Nachbars Grundstück abgeleitet werden.
Das Fenster ist beim Bauamt nachzufragen. Es gibt neben dem Fenstereinbau noch Anderes zu berücksichtigen, Brandwand, Brandüberschlag.

Geändert von Wahrsager (28.05.2007 um 11:28 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.05.2007, 15:50
pinguwe pinguwe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2007
Beiträge: 2
pinguwe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Dachentwässerung an Grundstücksgrenze

Hallo wahrsager,

wenn B jetzt selbst einen Grenzbau plant und errichten will, wie verhält es sich dann mit dem 10cm Abstand bzw. mit dem Fallrohr, kann man ein Gebäude (massiv) direkt an die Wand anlehnen oder muss man die 10cm von A sozusagen frei lassen?

Gruss pinguwe
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.05.2007, 19:28
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Dachentwässerung an Grundstücksgrenze

An der Grenze ist Schluss, also müssen die 10 cm freibleiben.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1