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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Dachentwässerung an Grundstücksgrenze
... in Brandenburg folgender Fall: Grundstücksbesitzer A hat zur ""DDR-Zeit" einen massiven Bau direkt an der Grundstücksgrenze gebaut, genau gesagt ist er 10cm davon weg.
So weit so gut, nun das Problem. A hat auf der Grenze zum Grundstücksbesitzer B seine Dachentwässerung mit Fallrohre realisiert - muss das B hinnehmen, vor allen Dingen wenn das Wasser (obwohl A es versucht seitlich in sein Grundstück zu leiten) immer auf das Grundstück von B läuft? Und wie verhält es sich mit Fenstereinbauten bei Grenzbebauung zum Grundstücksbesitzer B hin. Gruss pinguwe |
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#2
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AW: Dachentwässerung an Grundstücksgrenze
Ob ein altes DDR Recht gilt, ??????
Die Regenrinne bleibt! Es sind doch 10 cm vorhanden, ein Rohrdurchmesser ist 10 cm. Das Wasser darf nicht auf Nachbars Grundstück abgeleitet werden. Das Fenster ist beim Bauamt nachzufragen. Es gibt neben dem Fenstereinbau noch Anderes zu berücksichtigen, Brandwand, Brandüberschlag. Geändert von Wahrsager (28.05.2007 um 11:28 Uhr). |
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#3
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AW: Dachentwässerung an Grundstücksgrenze
Hallo wahrsager,
wenn B jetzt selbst einen Grenzbau plant und errichten will, wie verhält es sich dann mit dem 10cm Abstand bzw. mit dem Fallrohr, kann man ein Gebäude (massiv) direkt an die Wand anlehnen oder muss man die 10cm von A sozusagen frei lassen? Gruss pinguwe |
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#4
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AW: Dachentwässerung an Grundstücksgrenze
An der Grenze ist Schluss, also müssen die 10 cm freibleiben.
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