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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 24.06.2008, 13:43
LCM24.de LCM24.de ist offline
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LCM24.de befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Carport über 3 meter Gesamthöhe in NRW



Hallo,

bin hier absolutes "Frischfleisch" und habe sofort eine Frage...

Beabsichtigt ist eine Aufstellung für einen Carport in NRW 400 x 825 Flachdach

Dabei Gesamthöhe 3,60 (benötige Einfahrtshöhe von 3,00 Meter Minimum. Das Carport hat eine Durchfahrtshöhe von 3,30)

Abstand zur Grenze 1,00 Meter
Baulast währe eigentlich kein Problem...

Habe bereits Antrag bei der Stadt Siegen eingereicht, jedoch bekam heute Telefonisch eine Absage mit dem Hinweis, dass es würde gehen bis zu einer Gesamthöhe von 3,00 Meter... und dass es überhaupt nicht zulässig sei, dass ich mein Wohnmobil in reinem Wohngebiet dauerhaft Parke.

Wie gehe ich richtig vor um den Antrag durch zu bekommen und was ist überhaupt dran, dass unser Fahrzeug (Wohnmobil) steht neben dem Haus, auf unserem Privatboden, benötigt ein Fahrzeug zum Parken eine Baugenehmigung? (Fahrzeug ist durchgehend zugelassen ohne Saisonkennzeichen)
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  #2  
Alt 24.06.2008, 16:24
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Carport über 3 meter Gesamthöhe in NRW

Das Baurecht sagt in § 6 Abs. 11 die Höhe von 3 m aus.
Ansonsten gilt die Abstandsfläche von 3 m. Es kann auch eine Baulast auf dem Nachbargrundstück eingetragen werden. Wenn bei Ihnen 1 m Abstand ist, muss der Nachbar 2 m übernehmen.
Wenn ein Fußweg vorhanden ist, muss 3 m Abstand eingehalten werden.
Es müsste jedoch mit dem Bauamt im Einzelnen geklärt werden.

Dies wäre nicht das Problem, es ist das Wohnmobil selbst.
In reinen Wohngebieten dürfen Wohnmobile und auch keine LKWs über Nacht abgestellt werden. weder auf der öffentlichen Straße noch auf privatem Gelände. Auch wenn sie zugelassen sind.

Wenn es aufgestellt werden soll, wird dieses Wohnmobil zu einer Baulichkeit und die Bauordnung greift, wenn das Abstellen erlaubt wäre.
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