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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 10.04.2009, 08:23
tanja164 tanja164 ist offline
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Registriert seit: 10.04.2009
Beiträge: 2
tanja164 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Carport und Terasse streichen

Hallo zusammen,
ich habe Fragen zu Handschriftlichen Eintragungen im Mietvertrag:
Unter § 21 Sonstige Vereinbarungen wurde geschrieben:

"....Garten und sonstige Anlagen sind vom Mieter zu pflegen und instand zu
halten. Dazu gehört u.a. das Streichen der Holzbalken (Carport/ Terrasse)
wenn nötig einmal jährlich ansonsten alle 2 Jahre".


Das pflegen des Gartens und sonstige Anlagen sehe ich ein.
Aber muss man wirklich das Carport und die Holzumrandung der Terrasse streichen?
Die zu streichende Fläche sind ein komplettes Carport mit 2
Außenwänden (ca.40m²) Dachbalken
( in diesem Carport passen der Länge nach 2 Autos)

Die Terrasse ist ca. 16m² groß und hat einseitig eine Holzwand (4mx4m)
und die Überdachung ist aus Holzbalken.

Der Mietvertrag ist von 2006.

Ist der Vermieter nicht eigentlich für das Gebäude zuständig?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen
Viele Grüße und schöne Ostern
Tanja
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  #2  
Alt 10.04.2009, 10:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Carport und Terasse streichen

Wenn vertraglich etwas festgelegt ist, muss man sich wohl daran halten!

Es ist eine Frist von 2 Jahren vorgegeben worden und die Fristenregelung hat der BGH gekippt. Urteile können in google unter Fristenregelung Mietwohnung nachgelesen werden.

Der Mietvertrag sollte dem Mieterverein oder einem RA zur Einsicht vorgelegt werden. Vielleicht brauchen Sie die Wohnung auch nicht selbst renovieren.
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  #3  
Alt 10.04.2009, 10:44
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.871
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AW: Carport und Terasse streichen

Ihr Problem passt in das Urteil des BGH vom 23. Juni 2004 Az: VIII ZR 361/03.
Siehe:
http://www.rechtsanwalt-friedrichsha...005.html#Fuenf

Auch können sich diese Schönheitsreparaturen nur auf den Innenbereich beziehen.

Es sollte jedoch der Vertrag geprüft werden, es sieht auch so aus, dass es sich um ein EFH mit Grundstück handelt.

Geändert von Wahrsager (10.04.2009 um 10:47 Uhr).
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  #4  
Alt 10.04.2009, 14:58
tanja164 tanja164 ist offline
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Beiträge: 2
tanja164 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Carport und Terrasse streichen

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Wenn vertraglich etwas festgelegt ist, muss man sich wohl daran halten!

Es ist eine Frist von 2 Jahren vorgegeben worden und die Fristenregelung hat der BGH gekippt. Urteile können in google unter Fristenregelung Mietwohnung nachgelesen werden.

Der Mietvertrag sollte dem Mieterverein oder einem RA zur Einsicht vorgelegt werden. Vielleicht brauchen Sie die Wohnung auch nicht selbst renovieren.
Danke für Deine Antwort! Was kostet es, wenn man den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen läßt ?
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  #5  
Alt 10.04.2009, 20:43
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Carport und Terasse streichen

Ohne vorherige schriftliche Vergütungsvereinbarung wäre eine Erstberatung auf 190 € + 20 € Auslagen + MwSt begrenzt auf 243,60 €.
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