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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 08.08.2006, 09:28
EricB EricB ist offline
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Registriert seit: 08.08.2006
Beiträge: 4
EricB befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Carport (nachträgliche Genehmigung)

Sachsen

Familie A errichtete ein Carport auf ihrem Grundstück.
Gegenüber der Gemeinde, wo sich das Carport befindet, wurde dies anonym angezeigt, da Familie A keine Baugenehmigung besitzt. Die Bruttofläche des Carports beträgt 40m².

Familie A hat nach einer Ortsbesichtigung zu den Vorwürfen keine Aussage getroffen.
Familie A hat aber zugesagt, umgehend einen Antrag auf Begenehmigung zu stellen.

Wie hat die Behörde zu handeln? Was muss sie prüfen? ist ein vereinfachtes baugenehmigungsverfahren oder nur ein ANzeigeverfahren und ein normales Baugenehmigungsverfahren erforderlich?

kann eine Strafe auferlegt werden (Ordnungswidrigkeit?)
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  #2  
Alt 08.08.2006, 10:08
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Carport (nachträgliche Genehmigung)

Die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Beim Bauamt stellt fest, ob die vorgesehene Konstruktion genehmigungspflichtig ist.
Bei der Errichtung direkt am angrenzenden Grundstück ist die Abstimmung mit dem Nachbarn und dessen Zustimmung evtl nötig. Hier kommt darauf an, in welchem Abstand zur Grenze. In meinem Bundesland reichen 50 cm aus, damit der Nachbar nicht zustimmungspflichtig ist.
usw.
Es ist schlecht hier zu erkennen, wie sich das Bauamt verhalten wird. Einfach vorsprechen! Ändern können Sie jetzt sowieso nichts!
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  #3  
Alt 08.08.2006, 10:17
EricB EricB ist offline
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Beiträge: 4
EricB befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Carport (nachträgliche Genehmigung)

das is ja das problem. ich bin azubi als verwaltungsfachangestellter und hab den fall hier vorgesetzt bekommen und soll sozusagen ne lösungsskizze geben.
komm aber irgendwie so gut damit klar, weil ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll.
Von Grenzbebauung steht aber nix da. Bundesland ist wie gesagt Sachsen.

Danke für deine schnelle antwort
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  #4  
Alt 08.08.2006, 13:18
EricB EricB ist offline
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Beiträge: 4
EricB befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Carport (nachträgliche Genehmigung)

dazu kommt jetzt noch. das er schonmal eine genehmigung für eine garage hatte von 1996. aber nie eine baubeginnsanzeige gemacht hat. d.h. jetzt glaub ich das das nach 3 jahren nicht mehr gültig ist. hmm. außerdem sind die garagen und carports doch über 40m²

naja alles bisschen verzwickt.
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  #5  
Alt 08.08.2006, 13:34
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Beiträge: n/a
AW: Carport (nachträgliche Genehmigung)

ich weis es auch nicht beer..tja viel Spaß noch!!!
Maik
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  #6  
Alt 09.08.2006, 20:05
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Carport (nachträgliche Genehmigung)

Die einfachste Lösung, beim Bauamt vorbeigehen und dort fragen! Sind doch nette Leute!
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  #7  
Alt 10.08.2006, 06:59
EricB EricB ist offline
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Beiträge: 4
EricB befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Carport (nachträgliche Genehmigung)

hmm. jetzt is zwar eh zu spät, aber ich weiß nicht ob du mich nicht verstanden hast. ich arbeite z.Z. im Bauamt und bin azubi, und hatte die aufgabe bekommen.

Also ist das mit dem "einfach im bauamt fragen" nicht so leicht.
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  #8  
Alt 10.08.2006, 20:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.871
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Lächeln AW: Carport (nachträgliche Genehmigung)

Es gibt noch andere Bauämter die Sie nicht kennen!
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