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#1
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Hallo,
ich wohne in Bayern und möchte zwischen einer Doppelgarage und der Grundstücksmauer ein Carport errichten. Die Mauer ist an die Grenze gebaut, gehör als zu Grundstück. Angrenzend verlauft ein Gehweg und die Hauptstrasse im Dorf. Brauche ich eine Genehmigung? Wie groß darf ich bauen? Danke, Josef |
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#2
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AW: Carport
Zitat:
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#3
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AW: Carport
Wegen der Straße kann das nur das Bauamt sagen, Baulinie.
Auch sollte beim Tiefbauamt nachgefragt werden, Verbreiterung der Straße, |
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#4
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AW: Carport
Baulinien sind nur einzuhalten, sofern diese in einem Bebauungsplan vorgesehen sind. Bei Ausfahrten auf Straßen, wie Landesstraße, Bundesstraße usw. muss auch das für den Bereich zuständige Straßenbauamt um Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden. Gegebenenfalls sind auch Sichtdreiecke zu beachten/einzuhalten. Auf jeden Fall kann ein Carport genehmigungspflichtig sein, wobei auch möglicherweise eine Nachbarbeteiligung erfolgen muss.
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