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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 12.02.2010, 20:14
Rene2222 Rene2222 ist offline
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Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 26
Rene2222 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Breite eines Fahrtrechtes

Hallo ,
ich hoffe ihr könnt mir eine frage beantworten.
Wie breit muss ein Fahrtrecht bei einer Durchfahrt sein wenn dies ein allgemeines Fahrtrecht ist.
Die Durchfahrt ist keine Feuerwehrzufahrt.
Welche Fahrzeuge muss man fahren lassen wenn keine gesonderte regelung da ist und ein erreichen des Hauses auch über die Hauptsraße möglich ist.
Der Inhaber des fahrtrechts ist Eigentümer eines Einfamlienhauses.
Danke für eure Antworten
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  #2  
Alt 13.02.2010, 12:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Breite eines Fahrtrechtes

Für das Fahrrecht gilt die schonende Ausübung der Grunddienstbarkeit, § 1020 BGB.

Es gilt das jeweilige Bedürfnis zum Anfang der Eintragung des Wegerechts, BGH, Az. V ZR 133/57. Steigt der Bedarf, kann das Wegerecht ausgeweitet werden, wenn es nicht festgeschrieben ist, BGH, Az. V ZR 73/63.

Bei einem EFH also Wohngrundstück, gehen die Gerichte davon aus, dass ein Pkw den Weg passieren kann, jedoch nicht ein Lkw.

Es werden 3 m Breite angesehen, 2,5 m Pkw plus 0,5 m für Lenkmanöver.
Diese Breite wird auch in den Bauordnungen als ausreichende Breite genannt, für eine Durchfahrt.
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  #3  
Alt 13.02.2010, 23:19
Rene2222 Rene2222 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 26
Rene2222 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Breite eines Fahrtrechtes

Was bedeutet das das Wegerecht ausgeweitet werden kann?
Ist die Beschaffenheit ( tragfähigkeit des Untergrundes) zu beginn des wegerechtes ausschlaggebend?
Muss beim Eintrag in das Grundbuch Abt.2 eine Vorurkunde vorhanden sei, wenn diese nicht vorhanden ist was ist dann.
Danke für eine Antwort
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  #4  
Alt 14.02.2010, 11:57
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Breite eines Fahrtrechtes

Zitat:
Zitat von Rene2222
Was bedeutet das das Wegerecht ausgeweitet werden kann?
Es ist hier gut beschrieben:
http://www.arzinger.de/publikationen...ationen-16.pdf

Zitat:
Zitat von Rene2222
Ist die Beschaffenheit ( tragfähigkeit des Untergrundes) zu beginn des wegerechtes ausschlaggebend?
Nein, der Untergrund wird entsprechend hergerichtet, von dem der dies benötigt. Wird eine Feuerwehrüberfahrt benötigt, muss baurechtlich bis 12 t ausgebaut werden.
Es ist nicht nur der Untergrund sonder der BGH hat auch zur Verkehrsicherheit eine Beleuchtung stattgegeben.

Wer was bauen darf und kann, wie die Instandhaltung, die Verkehrsicherung ist, wird vom Deutsches Notarinstitut sehr gut beschrieben. Hier, wenn keine vertragliche Vereinbarung besteht!
http://www.dnoti.de/Report/2000/rep1400.htm

Zitat:
Zitat von Rene2222
Muss beim Eintrag in das Grundbuch Abt.2 eine Vorurkunde vorhanden sei, wenn diese nicht vorhanden ist was ist dann.
Es wurde ein Fahrrecht eingetragen. Ist die Nutzung, wie das Fahrrecht bestehen soll, dort nicht festgeschrieben worden, dann ist es ein allgemeines Fahrrecht und wird entsprechend der entstehenden Nutzung, wie im obigen Link dargestellt, errichtet.
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