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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 07.03.2010, 20:33
sandraxyz sandraxyz ist offline
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sandraxyz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Bräuchte dringend guten rat

Wir sind 6Personen, sind im Februar in ein Haus eingezogen.Die
Vermieter haben immerwieder unter irgendwelchen Vorwänden, den
Mietvertrag nicht ausgestellt.Nun bekamen wir gestern einen
Anruf das wir Nebenkosten nachbezahlen sollen ca.450Euro.
Jedoch sahen wir bist jetzt noch nichts schriftliches.
Die Vermieter haben jedoch eigewilligt uns die Nebenkosten
abrechnung zu zeigen.
Doch so langsam aber sicher bekommen wir Magenschmerzen.
Wir wohnen nun seit 13Monaten hier und haben sämtliche
Arbeiten am Haus auch selbst erledigt.
Auch die Miete haben diese immer pünktlich bekommen.
Doch nun steigt die Angst das wir etwas in der Luft hängen,
und ob dies überhaut rechtens ist.
Wir kennen uns damit nicht so aus, das wir bis jetzt
eigentlich immer einen Mietvertrag bekommen haben wo alles
festgelegt war.
Und dann frage ich mich, wenn unsere Vermieter nun uns einen
Mietvertrag geben möchten, ob wir diesen so akzeptieren
müssen.
Ich danke allen, für Ihre Hilfe
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  #2  
Alt 09.03.2010, 23:43
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Bräuchte dringend guten rat

Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, was hier zurzeit gegeben ist. Wenn ein Haus gemietet wird, gehört auch das Grundstück zur Mietsache, außer es ist ausdrücklich etwas anderes Vereinbart worden.
Es gilt das BGB ab § 535, hier können Sie es nachlesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Die mietvertraglichen Vereinbarungen sollten eigentlich mit dem Antritt des Mietverhältnisses geregelt sein.

Sind die 6 Personen eine Familie oder ist es eine Wohngemeinschaft die aus 6 Personen besteht?
Fraglich ist, wer ist Mieter wenn es eine Wohngemeinschaft ist?
Ist es dann einer oder alle 6 Personen?


Die Frage ist, was wurde bezüglich der Nebenkosten vereinbart?
Es gilt BGB § 556 & 556a
Wenn Nebenkosten vereinbart sind, dann hat die Abrechnung schriftlich zu erfolgen. Diese muss nachvollziehbar sein!

Das Haus wurde gemietet. Reparaturen selbst auszuführen geht nur mit Zustimmung des Vermieters.
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  #3  
Alt 10.03.2010, 07:18
sandraxyz sandraxyz ist offline
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sandraxyz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Bräuchte dringend guten rat

Wir sind eine 6köpfige Familie 2EW 4KI.
Bei Mietbeginn wurde mündlich folgendes vereinbart:

-Mietvertrag auf mindestens 15Jahre
-Nebenkosten würden uns zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden
-gemietet wurde das Haus und einen Teil der Scheune so wie einen Teil des Hofes
-.Das haus kann man aber nicht komplett bewohnen da es sehr baufällig ist
-Da wir wg dem Mietvertrag nichts erreicht haben, haben wir uns dazu entschlossen 50 euro mehr zu bezahlen, da die VM nichts angegeben haben wg den NK.
-VM hat uns lediglich eine Rechnung der Gemeinde gezeigt, doch wir werden daraus nicht schlau.
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  #4  
Alt 10.03.2010, 14:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Bräuchte dringend guten rat

Es besteht ein mündlicher Mietvertrag. Mietverträge können mündlich geschlossen werden. Meist ist dies Vorteilhafter für den Mieter!
Nur für Kündigungen schreibt der Gesetzgeber die schriftliche Form vor.

Die Mietzeit beträgt 15 Jahre. Dies kann nur bestimmt werden, wenn die Gründe schriftlich hierfür benannt worden sind warum das Mietverhältnis nicht weiter bestehen soll.
Fehlt ein solcher Hinweis, so ist die Befristung unwirksam und der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist nicht schriftlich festgelegt und somit nicht nachvollziehbar.

http://www.internetratgeber-recht.de..._mietdauer.htm

Ungeklärt, ist, ob im monatlichen Betrag bereits eine Vorauszahlung der Nebenkosten enthalten ist. Für bereits gezahlte Nebenkosten ist ein Kontenausgleich vorzunehmen.

Die Abrechnung der Nebenkosten/ Betriebskosten und was abgerechnet werden kann, ist hier beschrieben.

http://www.internetratgeber-recht.de...hauptseite.htm

Abrechnungen müssen so gestaltet sein, dass sie nachvollziehbar sind.

http://www.mieterverein-muenchen.de/...bskostenab.htm
Siehe dort: Wie muss die Abrechnung aussehen?
Ist nur der Bereich der bewohnbar ist gemietet worden, oder ist das Haus komplett zum Bewohnen gemietet worden?
Durch den Mietvertrag, auch mündlich, wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

Wenn es baufällig ist, sind die Bereiche zum Zutritt gesperrt? Ist der bewohnbare Bereich sicher?
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  #5  
Alt 11.03.2010, 07:57
sandraxyz sandraxyz ist offline
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sandraxyz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Bräuchte dringend guten rat

Es wurde mündlich lediglich vereinbart eine Mietdauer von mind.15Jahre, aber eben nur mündlich.Wegen den Nebenkosten wurde weder mündlich noch schriftlich irgendwas vereinbart, wir sind den VM nun schon die ganzen Monate hinterher gerannt und haben diese immerwieder wg dem MV und den zuzahlenden NK angesprochen doch eine Antwort haben wir bis jetzt nicht bekommen.
Nun zu dem Haus gibt es folgendes zu sagen.Es hat 1 Keller den man nicht betreten kann da alles immer unter Wasser steht und der Boden aus Lehm besteht.Dann kommt die Etage wo wir wohnen da ist eine Küche ,Esszimmer,Wohnzimmer, Schlaf und Kinderzimmer,Die Elektrischenleitungen sind allerdings so veraltet, das man noch nichteinmal eine normale Lampe anschliessen kann, Die Sicherungen brennen auch ständig durch, und da das Mauerwerk auch so alt ist haben wir in den letzten paar Monaten ständig Mäuse im Haus gehabt.In der 2ten Etage ist lediglich ein Kinderzimmer, alle anderen Räume kann man nicht bewohnen da nichts abisoliert ist oder sonst irgendetwas.Wir mussten die Türen dich machen, da uns im Haus durch die Kälte alles eingefrohren ist, und ausserdem war es zu gefährlich falls dort ein Kind ausversehen hineingehr kann es auf den Aspalt stürzen.
Dort oben hängen auch noch 2Sicherungskästen ohne Abdeckung die Kabel hängen lose dort heraus.
Also wie man sieht ist es naja, nicht so toll.
Ich habe mich auch schon informiert, und habe herusgefunden, da weder mündlich noch schriftlich was vereinbart wurde, gilt das BGB, das ich mir auch in voller Ausführung durchgelesen habe.
Allerdings, möchten meine VM nun am Freitag zu uns kommen, jedoch wieder ohne MV,, diese wollen mir aber auch keine Nebenkostenabrechnung mitbringen, sondern lediglich die Rechnung von der Gemeinde.
Geht denn sowas überhaupt?
Müssen wir denn nun die Grundsteuer, Feuerversicherung, Abwasser u.s.w. alles komplett selbst übernehmen, ich dachte das es anteilig aufgerechnet wird oder?
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  #6  
Alt 11.03.2010, 13:35
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Bräuchte dringend guten rat

Zitat:
Zitat von sandraxyz
Es wurde mündlich lediglich vereinbart eine Mietdauer von mind.15Jahre, aber eben nur mündlich.
Mietdauer muss schriftlich vereinbart werden, mit Begründung, warum es dort endet. Ansonsten ist es nichtig.

Zitat:
Zitat von sandraxyz
Wegen den Nebenkosten wurde weder mündlich noch schriftlich irgendwas vereinbart, wir sind den VM nun schon die ganzen Monate hinterher gerannt und haben diese immerwieder wg dem MV und den zuzahlenden NK angesprochen doch eine Antwort haben wir bis jetzt nicht bekommen.
Der Nebenkostenabrechnung rennt man nicht hinterher. Wenn diese nicht nach dem Abrechnungszeitraum innerhalb eines Jahres gestellt ist, muss diese nicht mehr bezahlt werden. Ausnahme, der Vermieter erhält Kostenrechnungen die nachträglich gefordert werden können!

Wie mitgeteilt, ist eine detaillierte, nachvollziehbare also prüfbare Abrechnung vorzulegen.
Erfolgt dies nicht wie der Gesetzgeber es wünscht, wird Einspruch erhoben.

Zitat:
Zitat von sandraxyz
Also wie man sieht ist es naja, nicht so toll.
Man sagt gemietet wie gesehen. Das Haus wurde so gemietet.
Es entlastet den Vermieter nicht das Haus in einem mietfähigen Zustand zu halten.
Wenn dort einiges im Argen ist, was baurechtlich einzuordnen ist, dann kann das Bauamt prüfen!
Die haustechnischen Anlagen müssen den Technischen Regeln (DIN) entsprechen.
Hierzu gehört eine E- Installation nach der DIN/ VDE. Elektrogeräte die zum normalen Haushalt gehören, müssen betrieben werden können.

Zitat:
Zitat von sandraxyz
Müssen wir denn nun die Grundsteuer, Feuerversicherung, Abwasser u.s.w. alles komplett selbst übernehmen, ich dachte das es anteilig aufgerechnet wird oder?
Was abgerechnet werden kann, siehe Links die oben genannt worden sind.

Alle Kosten können nur übernommen werden, wenn das gesamte Gelände mit allen Bauten genutzt wird. Dies ist nach Ihrer Schilderung nicht der Fall.
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