Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Baurecht

Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 31.07.2010, 01:08
sydneysmami sydneysmami ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 8
sydneysmami befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Bodenüberhöhung für Terrasse, Pergola, Carport-Bauantrag nötig?

Hallo, bin neu hab mich aber schon eingelesen.

A besitzt in Thüringen ein schmales Hanggrundstück mit starkem Gefälle, etwa 12m breit, 35m tief.

Darauf steht ebereits sein Haus.

Die Hanglage (Gefälle von N nach S und von W nach O) macht es erforderlich, das zum Anlegen einer Terrasse mit Pergola und danebenstehendem Carport das Grundstück auf seiner vollen Breite abzufangen und den Boden an seiner tiefsten Stelle um 80cm, an der höchsten um 35cm zu erhöhen. Das ganze läuft Richtung N auf Null aus.

A wird alle Maßnahmen treffen um Beeinträchtigungen der beiderseits vorhandenen Nachbarn zu vermeiden, sichert die Überhöhung mit Winkelstützen (Beton L-Teile) ringsum ab.

Carport und Pergola würden 3m Höhe über gewachsenem Gelände nirgends überschreiten.

Die angehobene, begradigte Fläche wäre insgesamt 120m² groß und dient, außer dem Carport, als Terasse und der Gartengestalltung.

Muß dafür eine Baugenehmigung eingeholt werden ? Müßen Nachbarn zustimmen ?? (Moderner Baustil in Altbaulücke)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 31.07.2010, 11:05
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Bodenüberhöhung für Terrasse, Pergola, Carport-Bauantrag nötig?

Bodenerhöhung regelt das Nachbarschaftsrecht Thüringen im § 43.

Bauordnung § 2 Begriffe: Aufschüttungen und Abtragungen sind bauliche Anlage. Auch zählen Stellplätze für Kraftfahrzeuge dazu, Carport ist eine überdachte Stellfläche.

Bauordnung § 63 Genehmigungsfreie Vorhaben:
12. sonstige bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen:
a) selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis 2 m Höhe oder Tiefe bis 30 m2
Das was errichtet werden soll, ist eine unselbständige Aufschüttung!!

d) Stellplätze bis 50 m² Nutzfläche je Grundstück sowie deren Zufahrten und Fahrgassen, ausgenommen notwendige Stellplätze.

Eine Anfrage beim Bauamt wäre anzuraten.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
baugenehmigung, bodenüberhöhung, terrasse, thüringen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1