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#1
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Guten Tag,
es geht um ein Grundstück in Hessen. Nachbar A hat an seiner Südseite eine Grenze mit Nachbar B. Das Gelände von Nachbar A fällt von der Hauswand ca. 60 - 80 cm zu seiner Südgrenze hin ab, bei einer Breite von 5,75 m. Nach Süden ist ebenfalls der Hauseingang (also Richtung Nachbar B) der über 3 Stufen somit insgesamt 1,20 m über dem Niveau der jetzigen Grenze liegt. Die Grenze wird zur Zeit durch einen Maschendrahtzaun dargestellt, der jedoch "schwankend" an, auf und über der schnurgeraden Grenze verläuft. Dieser Zaun wurde vom Vormieter vor dem neuen Inhaber Nachbar B gesetzt. Nachbar A plant eine Anhebung des Bodenniveaus (Dies ist auf jeden Fall genehmigungspflichtig) mit L-Steinen direkt an seiner Grenze und ein Aufschüttung um diese 60 - 80 cm. Die Anhebung sollte jedoch nur vom rückwärtigen Teil nach vorne ca. 60 % der Grundstücksgrenze abdecken (Gelände fällt zur Strasse ebenfalls ab) Die L-Steine sollten ca. 100 - 120 cm über dem jetzigen Niveau enden um noch eine Sichtkante zu haben. Die L-Steine würden von innen mit Folie verkleidet um Wasser und Erde zurückzuhalten. Der Wasserabfluss wäre nach vorne zur Strasse über die Entwässerung des Abstellplatzes sichergestellt. Frage: Wie hoch darf Nachbar A seine L-Steine setzen (maximal)? Frage: Wie hoch darf aufgeschüttet werden? Frage: Darf der Zaun der über der Grenze ist gelöst und zurückgesetzt werden? Frage: Muss Nachbar B gefragt oder informiert werden? Frage: Muss Nachbar B seine Pflanzungen über die Grenze hinweg entfernen? Frage: Darf Nachbar A beim Setzen der Steine über die Grenze hinweg ausgraben? Herzlichen Dank |
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#2
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AW: Bodenerhöhung
In Hessen müssen wohl beide einfrieden!
Das Problem ist nun, wenn die Aufkantung in die Einfriedung einfließt, hat der Nachbar Mitspracherecht wie die Einfriedung aussehen soll. Zu klären ist, darf eine Mauer als Einfriedung gesetzt werden (Bauamt) Wie hoch eine Aufschüttung sein darf, erfährt man beim Bauamt. Auch ob schon vom Nachbar eine Genehmigung eingeholt werden muss. Evtl. steht es auch in der Bauordnung. Es sollte gleich die GRZ angefragt werden, vielleicht kann gar keine Fläche mehr überbaut, verdichtet werden! Der Nachbar ist zu informieren, es geht ja um die Grundstücksgrenze und Einfriedung. Warum soll der Nachbar seine Pflanzen wegnehmen? A kann höchstens das Hammerschlag- und Leiterrecht beim Nachbarn beantragen. Ob er es bekommt, könnte streitig sein und evtl. wird ein Gericht entscheiden. Die L- Steine können auch vom, auf dem eigenem Grundstück gesetzt werden. Ich sehe hierfür immer keine Veranlassung Nachbars Grundstück zu nutzen. Bekommt man das Hammerschlag- und Leiterrecht, dann wird A mit B auf Nachbars Grundstück eine Istaufnahme machen, um nach Fertigstellung den vorherigen Zustand wieder herstellen zu können. Der Nachbar kann auch eine Kaution verlangen! Wenn B sein Grundstück selbst freimachen und dann wieder herstellen will, dann beauftragt er eine Firma auf Kosten des A. Warum hat Nachbar B Pflanzen über die Grundstücksgrenze? Die gehören doch nicht B! |
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#3
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AW: Bodenerhöhung
Hallo und schon mal Danke für die Antworten.
Der Zaun zwischen Nachbar A und Nachbar B verläuft, von der Strasse her gesehen, die ersten 10 Meter auf dem Grundstück von Nachbar B. Danach "wandert" er auf das Grundstück von Nachbar A (15,5 Meter). Nachbar B hat ihn als direkt an der Grenze, Nachbar A auf seinem eigenen Grundstück, bis zu 10 cm zurückgesetzt. Nachbar B hat nun in den letzten vier Jahren angefangen direkt am Zaun zu pflanzen. (Siehe Anfrage Bambus). Dabei hat er seine Wurzelsperre und die Pflanzen direkte an den Zaun gesetzt und dabei noch etwas in Richtung Nachbar A "ausgebeult". Somit liegt ein Teil der Wurzelsperre und ein Teil der Pflanzen von Nachbar B auf dem Grundstück von Nachbar A. Unabhängig, ob eine Aufschüttung zulässig ist oder nicht, wird direkt an der Grenze, jedoch auf dem Grundstück von Nachbar A eine Mauer entstehen (L-Steine, hinterfüllt oder nicht). Es gibt keine Ortsübliche Einfriedung, eine Mauer ist möglich). Beim Setzen der Mauer wird also die "Anpflanzung" von Nachbar B auf jeden Fall beschädigt, obwohl man bei L-Steinen nicht das Grundstück von Nachbar B betreten muss. Wieder zum Thema Bambus: Weil Nachbar B sich beim Thema Bambus uneinsichtig gezeigt hat, wird wohl eine Zustimmung, egal welcher Art, ein Ding der Unmöglichkeit sein. Also geht es Alles in Allem dem lieben Nachbarn A um die Möglichkeiten ohne Zustimmung des Nachbarn B. Krieg ist eben Krieg, auch wenn einer von beiden ihn nicht wollte. Nachbar A möchte also eine "saubere" Lösung, die korrekte Grenze herstellen, mit der "Einfriedung" Unsicherheiten bei Abständen entgegenwirken und ansonsten danach den Nachbarn B in Ruhe lassen. Planung von Nachbar A: Grenzanzeige (ist beauftragt), Anfrage beim Bauamt, Angebot und Planung durch Gartenbaufirma, Bauantrag, Information des Nachbarn B, Durchführung der Baumaßnahme, Friede. Im übrigen: Nachbar A hat mit Nachbar C, gemeinsame Westgrenze, absolut keine Probleme. ![]() |
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| Stichworte |
| abstand, bodenerhöhung |
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