![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Beziehungsende und zwanghafter Auszug
Angenommen, 2 Menschen leben in einer Wohnung gemeinsam, da sie eine nicht-eheliche Beziehung führen. Partner A hat die Wohnung auf seinen Namen gemietet und die Kaution bezahlt. Partner B steht nicht im Mietvertrag, hat aber von Anfang an dort gewohnt und beide sind gemeinsam dort eingezogen (alte Wohnung gestrichen, Umzug usw.)und ist dort auch polizeilich gemeldet. Partner B hat Partner A den Anteil an der Miete monatlich auf sein Konto überwiesen. Es gibt keinen UNtermietvertrag.
Nun ist die Beziehung vorbei. Es gibt kein zweites Schlafzimmer, A und B müssen also noch in einem Bett schlafen. B würde gerne ausziehen, hat aber noch ca. 2 Monate Examensprüfungen und durch den Semesterstart ist es schwer etwas in seiner Preisklasse zu finden. Kann A den B jetzt einfach rausschmeißen oder besteht eine Kündigungsfrist? B bewohnt ja keinen seperaten Wohnraum. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Beziehungsende und zwanghafter Auszug
Es gibt einen Hauptmieter. Es gibt kein Untermietvertrag. Deshalb muss der sofort ausziehen, der nicht im Mietvertrag steht.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Beziehungsende und zwanghafter Auszug
Aber ich habe doch quasi einen mündlichen Untermietvertrag. Gelten da nicht auch die gesetzlichen Kündigungsfristen?
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Beziehungsende und zwanghafter Auszug
Ein Untermietvertrag geht nur, wenn ein Zimmer vermietet worden ist und dies scheint nicht der Fall zu sein.
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| beziegung, kündigung, mietrecht, untermieter |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Nebenkostenabrechnung nach Auszug | siedlerfriend | Mietrecht | 1 | 09.12.2008 13:52 |
| Mietrückhalt zahlen trotz Auszug??! | aj4up | Mietrecht | 2 | 14.10.2007 12:03 |
| nebenkostenabrechnung nach auszug | schnuppermaus1 | Mietrecht | 6 | 27.06.2007 10:53 |
| Auszug von den Eltern, Unterhaltsplficht? | dividedsoul | Familienrecht | 4 | 23.11.2006 19:15 |
| frage wegen kauton nach auszug | Windelinus1982 | Mietrecht | 2 | 07.05.2006 11:16 |