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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 28.09.2009, 13:56
bayofsydney bayofsydney ist offline
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bayofsydney befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beziehungsende und zwanghafter Auszug

Angenommen, 2 Menschen leben in einer Wohnung gemeinsam, da sie eine nicht-eheliche Beziehung führen. Partner A hat die Wohnung auf seinen Namen gemietet und die Kaution bezahlt. Partner B steht nicht im Mietvertrag, hat aber von Anfang an dort gewohnt und beide sind gemeinsam dort eingezogen (alte Wohnung gestrichen, Umzug usw.)und ist dort auch polizeilich gemeldet. Partner B hat Partner A den Anteil an der Miete monatlich auf sein Konto überwiesen. Es gibt keinen UNtermietvertrag.
Nun ist die Beziehung vorbei. Es gibt kein zweites Schlafzimmer, A und B müssen also noch in einem Bett schlafen. B würde gerne ausziehen, hat aber noch ca. 2 Monate Examensprüfungen und durch den Semesterstart ist es schwer etwas in seiner Preisklasse zu finden.

Kann A den B jetzt einfach rausschmeißen oder besteht eine Kündigungsfrist? B bewohnt ja keinen seperaten Wohnraum.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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  #2  
Alt 28.09.2009, 14:19
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Beziehungsende und zwanghafter Auszug

Es gibt einen Hauptmieter. Es gibt kein Untermietvertrag. Deshalb muss der sofort ausziehen, der nicht im Mietvertrag steht.
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  #3  
Alt 29.09.2009, 14:57
bayofsydney bayofsydney ist offline
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Registriert seit: 28.09.2009
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bayofsydney befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Beziehungsende und zwanghafter Auszug

Aber ich habe doch quasi einen mündlichen Untermietvertrag. Gelten da nicht auch die gesetzlichen Kündigungsfristen?
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  #4  
Alt 29.09.2009, 21:37
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Beziehungsende und zwanghafter Auszug

Ein Untermietvertrag geht nur, wenn ein Zimmer vermietet worden ist und dies scheint nicht der Fall zu sein.
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Stichworte
beziegung, kündigung, mietrecht, untermieter


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