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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 06.07.2011, 14:25
Bulleye Bulleye ist offline
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Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 7
Bulleye befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
bewachsene Wand

A hat die Grenzwand zu B mit wildem Wein bewachsen lassen.
Das Gewächs hat jetzt die Treassenoberkannte im OG erreicht und wächst über die Brüstung.
Kann B verlangen daß A das Gewächs entfernt wenn B Angst äußert daß an seiner Wand Schäden entstehen ?

Bulleye
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  #2  
Alt 06.07.2011, 14:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: bewachsene Wand

Wenn es eine Grenzwand ist und keine Nachbarwand, kann A die Entfernung von seiner Wand fordern.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 08.07.2011, 07:08
Bulleye Bulleye ist offline
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Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 7
Bulleye befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: bewachsene Wand

vielen Dank,

es handelt sich um eine Wand die zu unserem Haus gehört und auf der Grenze steht ( Grenzbebauung )

Wäre eine Nachbarwand eine Wand auf des Nachbarn Grundstück die mit einer Entfernung zur Grenze errichtet ist ?

Danke

Bulleye
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  #4  
Alt 08.07.2011, 09:53
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
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AW: bewachsene Wand

Zitat:
Zitat von Bulleye
Wäre eine Nachbarwand eine Wand auf des Nachbarn Grundstück die mit einer Entfernung zur Grenze errichtet ist ?
Nein, eine Nachbarwand ist die auf der Grenze zweier Grundstücke errichtete Wand. Beide Nachbarn sind Eigentümer, beide können diese nutzen.
Im Nachbarschaftsrecht steht es beschrieben.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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