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#1
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Betriebskostenabrechnung
Als Mieter wohne ich 27 Jahre in einer Mietwohnung.
Bei der letzten Betriebskostenabrechnung wird auf einmal (nach 27 Jahren!) ein Betrag für Versicherungen (332,00 €) aufgeführt, der sonst nie in der jährlichen Abrechnung erschien. Frage, ist es überhaupt rechtens nach so langen Jahren einen Betrag zu erheben. Gilt hier nicht das Prinzip des Gewohnheitsrechtes? Der zuständige Haus-und Grundbesitzerverein hat in einem Schreiben (an einen Nachbarn, im gleichen Haus) zudem aufgeführt, dass die Kosten für Versicherungen und Steuern im Mietpreis bereits enthalten sind. Wer kann mir zu diesem speziellen Fall ein paar Tipps geben. Ich vermute, dass der Vermieter versucht, über die Nebenkosten, die Miete zu erhöhen. Ich habe dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass ich die Rechnung nicht akzeptiere und bis zur entgültigen Klärung auch nicht gewillt bin zu zahlen. |
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#2
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AW: Betriebskostenabrechnung
Was der Vermieter als Nebenkosten abrechnen kann, mal googlen
http://www.ummelden.de/nebenkostenabrechnung.html Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht, es gibt nur die Verjährung von Betriebskosten. Was der Mietvertrag beinhaltet ist bereits geprüft worden. Bezahlen Sie den Betrag der nachvollziehbar ist.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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