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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 30.05.2010, 16:02
babelsberger babelsberger ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 1
babelsberger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Betriebskostenabrechnung

Als Mieter wohne ich 27 Jahre in einer Mietwohnung.
Bei der letzten Betriebskostenabrechnung wird auf einmal (nach 27 Jahren!)
ein Betrag für Versicherungen (332,00 €) aufgeführt, der sonst nie in der jährlichen Abrechnung erschien.
Frage, ist es überhaupt rechtens nach so langen Jahren einen Betrag zu erheben.
Gilt hier nicht das Prinzip des Gewohnheitsrechtes?
Der zuständige Haus-und Grundbesitzerverein hat in einem Schreiben (an einen Nachbarn, im gleichen Haus) zudem aufgeführt, dass die Kosten für Versicherungen und Steuern im Mietpreis bereits enthalten sind.
Wer kann mir zu diesem speziellen Fall ein paar Tipps geben.
Ich vermute, dass der Vermieter versucht, über die Nebenkosten, die Miete zu erhöhen.
Ich habe dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass ich die Rechnung nicht akzeptiere und bis zur entgültigen Klärung auch nicht gewillt bin zu zahlen.
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  #2  
Alt 03.06.2010, 21:58
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Betriebskostenabrechnung

Was der Vermieter als Nebenkosten abrechnen kann, mal googlen
http://www.ummelden.de/nebenkostenabrechnung.html

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht, es gibt nur die Verjährung von Betriebskosten.
Was der Mietvertrag beinhaltet ist bereits geprüft worden.

Bezahlen Sie den Betrag der nachvollziehbar ist.
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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