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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Besucher über Geh und Fahrtrecht
Was kann man machen wenn der Besucher des Hinterliegergrundstückes gegen § 1020 BGB verstößt und andere Besucher dazu auffordert dies auch zu machen.
Trotz allem entgegenkommen unserer seits wird der § 1020 BGB absolut ignoriert. Der Besuch weigert sich permanent und täglich zig mal das Tor nach dem öffnen wieder zu schließen. Das Tor ist durch eine Vereinbarung rechtsgültig vorhanden. Ist eine Unterlassungsklage wirklich die einzige Möglichkeit? Kann man einem Besuch der sich so verhält das überfahren meines Grundstückes nicht untersagen, so das er nur noch gehen kann? Es ist möglich direkt an der Straße zu parken und dann die 14m zu fuß zugehen. |
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#2
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AW: Besucher über Geh und Fahrtrecht
Wieviele Threads denn noch, wg. 1 und denselben Thema ?
![]() Wie Wahrsager doch schon schrieb, zum RA und Recht durchsetzen lassen. Wird meistens halt nur Teuer, weil das Gericht meistens auf einen Vergleich aus ist...kosten halbe halbe. |
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