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  #1  
Alt 12.06.2006, 09:51
jfhl jfhl ist offline
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Registriert seit: 18.09.2005
Beiträge: 2
jfhl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Besteuerung der Altersrente

Ich bin Jahrgang 1945 und beziehe seit dem 01.02.v.J. die Altersrente mit Abschlag wegen Langzeitarbeitslosigkeit. Sie liegt bei unter EUR 1.000,00 brutto. Meine Frau ist berufstätig mit Altersteilzeit.
Im Einkommensteuerbescheid wurden 50% der Jahresrente als Freibetrag abgezogen. Die andere Hälfte wurde dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet.
Gibt es bereits Textvorschläge für den Widerspruch beim Finanzamt, denn ich sehe nicht ein, dass meine niedrige Rente auch noch besteuert wird.
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  #2  
Alt 13.06.2006, 22:51
laragirl laragirl ist offline
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Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Besteuerung der Altersrente

hi,
also ich habe noch nie was gelesen, dass die neue Besteuerung der Renten verfassungswidrig sei.
Wenn Du deine Rente nicht besteuern lassen willst, dann mache doch eine getrennte Veranlagung. Deine Rente ist so klein da fällt keine Steuern an.
Ob es aber gut für deine Frau ist, ist fraglich, ich denke mal deine Frau hat die Steuerklasse 3 ?
liebe grüsse
lara
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  #3  
Alt 14.06.2006, 08:19
jfhl jfhl ist offline
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Registriert seit: 18.09.2005
Beiträge: 2
jfhl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Besteuerung der Altersrente

Danke "laragirl". In diesem Fall ist es wirklich ungünstig, wenn wir eine getrennte Veranlagung durchführten.
Meine Frau hat allerdings mittlerweile eine Adresse ausfindig gemacht, wo der Entwurf eines Widerspruchs mit seitenlanger Begründung kopiert werden kann: http://www.adg-ev.de
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.

Ich hoffe, dass jetzt viele Fragen geklärt werden können und die Bundesregierung unter Druck gerät. Es kann so nicht mehr weitergehen, dass die Arbeitnehmer unterer und mittlerer Einkommen und die Rentner nur noch "ausgequetscht" werden!
Schönen Tag!
Jürgen
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