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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Bestandsschutz?
Die Situaion und die damit verbundene Frage ist recht schnell erklärt:
Über Jahrzehnte hinweg gab es ein gemeinsames Fallrohr das von beiden Doppelhaushälften genutzt wurde. Nach einer Dachsanierung ist dies nicht mehr möglich, da das sanierte Dach von Haus A nun höher ist. Damit kann das Regenwasser von Haus B nicht mehr wie bisher über das Fallrohr von Haus A abgelietet werden. Wer ist nun für eine Lösung verantwortlich? Muss Haus A eine aufwendige Sonderlösung realisieren, weil Haus B bisher noch nie ein eigenes Fallrohr hatte? Mann muss vielleicht noch dazu sagen, dass es bei Haus A vor 2 Jahren einen Eigentümerwechsel gab. Die Häuser stehen in NRW. Bin dankbar für jede Antwort. Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen? |
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#2
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AW: Bestandsschutz?
Es wird vorausgesetzt, dass die Doppelhaushälften keine WEG ist sondern die Grundstücke eigenständig sind.
Bestandsschutz gibt es eigentlich nur für das öffentliche Recht. Das Fallrohr ist privatrechtlich zu einigen! Vertragliche Vereinbarungen über die Rohrführung auf dem Nachbargrundstück kann ich nicht erkennen. Wegen fehlender vertraglicher Vereinbarungen, kann der Eigentümer des Fallrohres machen was er will. BGB § 903 Befugnisse des Eigentümers, § 905 Begrenzung des Eigentums
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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