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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 07.08.2010, 00:18
lemksu lemksu ist offline
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Registriert seit: 07.08.2010
Beiträge: 1
lemksu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Bestandsschutz?

Die Situaion und die damit verbundene Frage ist recht schnell erklärt:
Über Jahrzehnte hinweg gab es ein gemeinsames Fallrohr das von beiden Doppelhaushälften genutzt wurde. Nach einer Dachsanierung ist dies nicht mehr möglich, da das sanierte Dach von Haus A nun höher ist. Damit kann das Regenwasser von Haus B nicht mehr wie bisher über das Fallrohr von Haus A abgelietet werden. Wer ist nun für eine Lösung verantwortlich? Muss Haus A eine aufwendige Sonderlösung realisieren, weil Haus B bisher noch nie ein eigenes Fallrohr hatte? Mann muss vielleicht noch dazu sagen, dass es bei Haus A vor 2 Jahren einen Eigentümerwechsel gab. Die Häuser stehen in NRW.
Bin dankbar für jede Antwort. Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen?
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  #2  
Alt 07.08.2010, 16:51
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.870
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Bestandsschutz?

Es wird vorausgesetzt, dass die Doppelhaushälften keine WEG ist sondern die Grundstücke eigenständig sind.

Bestandsschutz gibt es eigentlich nur für das öffentliche Recht.
Das Fallrohr ist privatrechtlich zu einigen!

Vertragliche Vereinbarungen über die Rohrführung auf dem Nachbargrundstück kann ich nicht erkennen. Wegen fehlender vertraglicher Vereinbarungen, kann der Eigentümer des Fallrohres machen was er will. BGB § 903 Befugnisse des Eigentümers, § 905 Begrenzung des Eigentums
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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