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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 20.02.2008, 16:38
whg2008 whg2008 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2008
Beiträge: 1
whg2008 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Besichtigung der Wohnung nach Kündigung

Hallo Zusammen,
muss ein Mieter nach seiner Kündigung dem Nachmieter Zutritt zur Wohnung gewähren, damit dieser die Küche ausmessen kann?
Der Nachmieter hat die Wohnung nach einer Besichtung angemietet und den Vertrag bereits unterschrieben.

Im Mietvertrag besteht eine Besichtigungsklausel in der steht: angemessene Begründung. Was genau ist eine angemessene Begründung.

Vielleicht kann mir jemand helfen?

VG aus ffm
Sandra
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  #2  
Alt 21.02.2008, 00:15
jonatha jonatha ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2005
Beiträge: 41
jonatha befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Besichtigung der Wohnung nach Kündigung

Eine angemessene Begründung wäre es etwa, wenn der neue Mieter eine Einbauküche einbauen möchte und deshalb genaue Daten braucht.
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