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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 04.06.2008, 22:12
dergärtner dergärtner ist offline
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Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 1
dergärtner befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beschneiden von Sträuchern durch Nachbar

Hallo,
ich bin zum ersten Mal hier und habe eine Frage:

Die Gärten der Hauseigentümer A + M grenzen aneinander. Nachbar M hat unmittelbar vor der Grenze einen Maschendrahtzaun und eine Hecke gepflanzt.
Nachbar A hat vor der Grenze Zier- und Beerensträucher gepflanzt. Die erforderlichen Abstände zur Grenze wurden nach mündlicher Absprache und in beiderseitigem Einverständnis nicht eingehalten. Jeder soll seine Seite der Bepflanzung pflegen.

Einige wenige Zweige der Ziersträucher von Nachbar A sind um ca. 50 cm höher als die Hecke von Nachbar M gewachsen ragen aber nicht über die Grenze zu Nachbar M hinaus.

Nachbar M hat bereits mündlich angedeutet, dass ihn die Zweige optisch stören und hat um Beschneiden geben (damit es "schöner" aussieht).

Nachdem Nachbar A nicht reagiert hat, schneidet Nachbar M die lediglich in der Höhe überstehenden Zweige ohne Absprache ab.

Durfte er das? Wenn nein, was kann Nachbar A dagegen anführen?

Standort der Grundstücke ist: Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank.

Gruß, dergärtner

Geändert von dergärtner (04.06.2008 um 22:14 Uhr).
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  #2  
Alt 05.06.2008, 13:00
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.870
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Beschneiden von Sträuchern durch Nachbar

An der Grenze ist Schluss für beide Seiten. Es wurde eine "grüne Grenze" errichtet, so dass kein Abstand einzuhalten war.

Ansonsten würde das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes greifen.

Meine Meinung hierzu, es kann kein Rückschnitt gemacht werden, weil man sich einig war, auch wenn die Pflanzen über die Grenze sich ausbreiten.

Jedoch darf jeder nur seine Pflanzen bescheiden. Die des Nachbarn nur, wenn diese über den Zaun ragen und der Nachbar "schriftlich" aufgefordert worden ist. Verweigert der Nachbar den Rückschnitt, kann in gewissen Maß, es muss schon stark störend sein, und die Pflanze darf nicht eingehen, ein Rückschnitt durch den Nachbarn erfolgen.

Wer Pflanzen abschneidet oder anders beschädigt begeht Sachbeschädigung.
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