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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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#1
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Hallo an alle Schwangeren!
Mir wurde von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot als Pharmaberaterin im Außendienst auferlegt. Begründung: Laut Mutterschutzgesetz §4 darf eine Schwangere nach dem 3. Monat nicht mehr auf Beförderungsmittel beschäftigt werden. Als Beförderungsmittel sind alle Arten von Fahrzeuge zu verstehen. Somit darf nicht nur der Doc ein beschäftigungsverbot verhängen, sondern es dürfen sich alle Schwangere nach dem 3. Monat im Außendienst darauf berufen und das Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber bei voller Gehaltszahlung fordern. Einen ruhigen Schwangerschaftsverlauf noch! |
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#2
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AW: Beschäftigungsverbot Schwangerschaft
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