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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Beschädigung an bestehenden Gebäuden
folgender Fall:
A hat als erster eine doppelhaushälfte errichtet. B baut einige Jahre später - versetzt - und beschädigt hierbei den Putz an der Grenzwand von A. Mündliche Aufforderungen zur Reparatur werden von B ignoriert. Auf schriftliche Aufforderung von A reagiert B mit dem hinweis, den Schaden dann zu beheben, wenn das Haus von B verputzt wird. Mündlich wurde von B allerdings dann Beseitigung der Schäden auf jeden Fall vor dem kommenden winter zugesagt. Da bisher nichts geschehen ist stellt sich die Frage ob: a) der Bauleiter von B haftbar gemacht werden kann b) das Baurechtsamt der Gemeinde zur Beschleunigung der Angelegenheit eingeschaltet werden kann. Die Gemeinde befindet sich in Baden-Württemberg |
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#2
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AW: Beschädigung an bestehenden Gebäuden
Ich denke, dass dies ein reines zivilrechtliches Problem ist und Sie einen Anwalt aufsuchen sollten, sofern keine Einigung zustandekommt.
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#3
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AW: Beschädigung an bestehenden Gebäuden
Ein Schaden kommt schon mal vor. Die Zusage zur Schadensbehebung vom Nachbarn haben Sie. Wenn es nicht dringend ist, dann hat es doch Zeit.
Was ist daran so schlimm. Das Bauamt macht garnichts! Ein Bauleiter hat den Bau zu überwachen und kann für Fehler die er gemacht hat auch haftbar gemacht werden. |