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#1
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Berufsrecht
Hallo !
Ich bin neu in diesem Forum und benötige einen Rat. Als Ärztin für Allgemeinmedizin habe ich jahrelang Vertretungen in Landarztpraxen in Deutschland übernommen, dann,vor 5 Jahren, habe ich mich auch bei der englischen Ärztekammer registrieren lassen. Da es anfänglich mit der Arbeitssuche nicht so recht klappen wollte-mir war damals nicht bewußt,daß man sich ma Besten über Agenturen vermitteln läßt, habe ich mich auf eine Anzeige im deutschen Ärzteblatt gemeldet,wo ein deutscher Kollege Vermittlungstätigkeit für Ärzte in England anbot. Ich habe mit ihm telefoniert, ihm die entsprechenden Dokumente zukommen lassen, allerdings zu keiner Zeit einen Vertrag mit ihm abgeschlossen, und in kurzer Zeit hatte ich eine erste Vertretungstätigkeit im out-of-hours service in einem größeren Krankenhaus in meiner Nähe. Dieser erste Einsatz hat mir so gut gefallen, daß ich am darauffolgenden Montag die Leitung des out-of-hours service angerufen habe mit der Frage,ob ich weitere Dienste übernehmen könne.Daraufhin wurde mir mitgeteilt, daß ich ja über den Kollegen in Deutschland vermittelt worden sei, sollte ohne seine Erlaubnis weiter tätig sein wollen,müsse ich mich erst von ihm "freikaufen",was mich damals 2000 englischew Pfund gekostet hätte. Ich rief daraufhin den deutschen Kollegen an,der mir dies bestätigte und als ich dann meinte, ich hätte ja niemals etwas Derartiges unterschrieben und wäre auch nicht bereit, diese Summe zu zahlen,wurde er frech und drohte mir,dafür zu sorgen,daß ich nie mehr Arbeit in England bekäme. Ich bekam dennoch Vertretungsaufträge, bis urplötzlich schon im Voraus geplante Auifträge einer Agentur komplett storniert wurden. Später habe ich erfahren, daß der Manager dieser Agentur mit dem deutschen Arzt gut befreundet ist. Nun ist es aber im eglischen System so, daß man neben der Registrierung bei der Ärztekammer zusätzlich noch bei einer lokalen Behörde registriert sein muß und die verlangt regelmäßie Referenzen, damit man auch auf der Liste geführt wird. Ohne auf der Liste geführt zu werden, darf man als Vertretungsarzt nicht arbeiten. Nun hatte ich aber noch nicht genügend in England gearbeitet, um entsprechende Referenzen zu bringen und, um es kurz zu machen, bin aus der Liste entfernt worden und durfte nicht mehr arbeiten. Ich habe alle Anstrengungen unternommen, aber es war nichts zu machen. Nun gibt es aber solche lokalen Behörden über ganz England verstreut und es ist keineswegs so, daß man nicht die Möglichkeit hat, anderswo auf eine Liste zu kommen. Dies habe ich dann vor zwei Jahren auch gemacht,nämlich mich direkt an eine andere Behörde zu wenden ,denen ich auch Alles ,was mir widerfahren war, ehrlich geschildert habe,und die Leute meinten,das sei kein Problem, sie benötigten dringend Vertretungsärzte, mein CV sei ausgezeichnet,aber es würden noch zwei aktuelle Referenzen benötigt. Ich habe also dann in Deutschland Rehabilitationskliniken vertreten und 5-Sterne Zeugnisse vorgelet-das Ganze hat sich dann aber doch noch hinausgezögert, da in England Zeugnisse nicht gewünscht werden, sondern Formulare, die der Arbeitgeber auszufüllen hat,aber gut, vor einem halben Jahr war dann Alles beisammen und ich fragte den zuständigen Sachbearbeiter, ob noch etwas benötigt würde, was er verneinte.Auch würde er mein Gesuch jetzt beschleunigt bearbeiten. Und gestern erhilet ich dann die Nachricht, daß noch viel mehr Punkte zu erfüllen seien: • Einen Sprachtest den ich nach Aussage der englischen Ärztekammer nicht ablegen muß und der zudem ca. 1500 Euro kosten würde • Einen Gesundheitscheck ( aber nicht von einem deutschen Arzt, sondern von einem Arbeitsmediziner in England -Wartezeit: etliche Monate) • Dann soll ich den Nachweis erbringen, daß ich auch tatsächlich in Devon arbeiten möchte – das würde bedeuten,ich müßte dorrt hinziehen • Außerdem hätte ich in den vergangenen zwei Jahren mindestens 200 Einsätze arbeiten müssen – ja wie denn-ich durfte ja gar nicht arbeiten • Und zudem soll ich mich einer Prüfung hinsichtlich der aktuellen medizinischen Kenntnisse unterziehen – meine deutschen Zeugnisse reichen dafür angeblich nicht aus Nun bin ich mit meinem Latein am Ende. Erst hält man mich zwei Jahre lang hin und dann darf ich weiter nicht arbeiten. Was wäre denn gewesen, wenn ich in diesen zwei Jahren keine Arbeit in Deutschland gefunden hätte? Ich lebe in England mit einem Partner, der um 28 Jahre älter ist als ich an der ganzen Sache gesundheitlich zusammenbricht. Mir graut es davor, weiter ein Zigeunerleben durch deutsche Rehakliniken zu führen. in Hotelzimmern zu leben,ohne soziales Umfeld, ohne ein Zuhause.Aber ich muß weiterarbeiten,da ich nur eine kleine Rente bekomme. Auf der Stelle zu einem englischen Anwalt laufen möchte ich auch nicht-gerate ich an den falschen, ist haufenweise Geld dahin und dennoch nichts erreicht. Nun hoffe ich, hier in diesem Forum ein paar gute Ratschläge zu bekommen. Lieben Dank im Voraus Fiona |
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#2
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AW: Berufsrecht
Zitat:
Jede Verpackung wird aufgerissen und nachgeschaut was drin ist. Verträge sollte man auch vorher lesen! ![]() Es gibt bestimmte Bedingungen. Ich würde den Fragen, mit dem ich den Vertrag habe oder abschließen will.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Berufsrecht
Ich fürchte,hier liegt ein Mißverständnis vor. Es handelt sich hier nicht um einen Vertrag,sondern um die Zulassung , in England tätig sein zu dürfen.
Und es geht dabei darum, daß es ,nachdem man mir nach Einreichung sämtlicher Unterlagen und der Feststellungm daß nun alle Forderungen erfüllt seien, nach weiteren 4 Monaten Wartezeit jetzt plötzchen neue Bedingungen stellt, die mir zuvor nicht genannt worden waren, und die teilweise auch unerfüllbar sind, wie z.B. der Nachweis von 200 Einsätzen in England, die ich ja nicht ableisten konnte, weil ich nicht arbeiten durfte. Desweiteren gibt es die klare Aussage und sogar ein Gesetz, daß in meinem Falle kein Sprachtest verlangt werden darf, zumal , abgesehen davon, daß ich ja bereits in England ärztlich tätig war, hätte damals jemand meine Sprachkenntnisse beanstandet, wäre dies der richtige Zeitpunkt gewesen, mir mitzuteilen, ich müsse einen Test machen. Auch kann man von mir nicht einfach einen Umzug in's Tätigkeitsgebiet verlangen, darüber gibt es in der "Verpackung", wie Sie es nennen, keinerlei Hinweis und dies gilt für sämtliche PCT's ( so der Name der entsprechenden Zulassungsbehörden) in GB. Die zu erfüllenden Punkte wurden mir bei Antragstellung natürlich vorgelegt, was aber jetzt geschehen ist, daß neue Punkte hinzugekommen sind, von denen man mir aber auch im Verlauf der ganzen Prozedur keine Mitteilung gemacht hat, sonst hätte ich ja sofort reagieren können. |
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#4
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AW: Berufsrecht
Zitat:
Ist auch egal! Ich meinte, ich frage dort nach, bei dem, der etwas fordert. Nur dieser kann Auskunft geben wenn etwas unsinniges gefordert wird. Ihr Thema ist so speziell, dass es hier nur Hinweise von Gleichgesinnten geben kann! Kann die Ärztekammer nicht Auskunft geben?
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Berufsrecht
Zitat:
Fakt Nummer Zwei: die Ärztekammer habe ich längst angesprochen, dort wurde mir z.B. mitgeteilt, daß ein Sprachtest bei mir gar nicht gefordert werden darf und es sei auch blanker Unsinn, von mir Arbeitsnachweise in England über einen Zeitraum zu fordern, in dem ich ja nicht arbeiten durfte-ansonsten aber hält sich die Ärtekammer raus - diese "Zulassungsbehörde" arbeitet völlig unabhängig von der Ärztekammer. Habe also nochmals zumindest auf die beiden letzten Punkte bei der PCZT hingewiesen, nun wurde mir gesagt, wenn die PCT auf Erfüllung dieser Punkte besteht, dann hätte ich zu akzeptieren oder zu gehen. Und das ist regelrechte Schikane - es ist meiner Meinung nach jemandem sehr daran gelegen, daß ich keine Arbeit als Ärztin mehr in England finde. |