Folgender Fall:
Vor 50 Jahren heiratet ein Ehepaar. Sie besitzen gemeinsam ein Haus und sind im Grundbuch als gemeinsame Besitzer eingetragen. Zur Absicherung der Erbansprüche lassen sie bei einem Notar das sogenannte "Berliner Testament" aufsetzen, das sie wechselseitig als Erben einsetzt, da sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Kinder haben. 3 Jahre später werden 2 Kinder geboren.
40 Jahre später stirbt der Ehemann, zu diesem Zeitpunkt sind die 2 Kinder Teenager.
Die Eltern hatten eine sehr schlechte Ehe und der Vater verfasst 4 Jahre vor seinem Tod handschriftlich ein Testament, indem er seine Hälfte bei seinem Ableben den 2 Kindern vermachen will. Die Mutter findet dieses Testament und da es zu ihrem Nachteil ist, nimmt sie es an sich und vernichtet es.
Sie bekommen kurz nach dem Tod des Vaters von ihrer Mutter mitgeteilt, dass sie nun laut gültigem Berliner Testament nichts erben, sondern nur sie, die Mutter allein die andere Hälfte des Elternhauses vom Vater erbt. Später wenn auch sie sterben würde, würden erst die Kinder erben. Derweil könne sie aber mit dem Haus machen was sie wolle.
Sie erklärt den Kindern, das mit dieser Form des Testaments damit vorgesorgt wurde, dass sie nicht das Haus verkaufen müsse und ausziehen müsse, um den Kindern einen Pflichtteil auszahlen zu müssen. Die Kinder akzeptieren das, fechten das Testament nicht an und da sie keine Beweise für das Vorhandensein des später verfassten Testaments des Vaters haben, nicht volljährig sind, unternehmen sie nichts.
Nun weitere 30 Jahre später entschließt sich die Mutter dieses Haus zu verkaufen, da sie es nicht mehr benötigt und das Geld aus dem Verkaufserlös möchte sie für sich alleine auszugeben.
Haben die 2 Kinder heute einen rechtlichen Anspruch auf einen Pflichtanteil aus dem Verkaufserlös des ehemaligen Elternhauses? Oder besteht er nur moralisch.
Wer kennt sich aus?