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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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#1
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Berechnung Plichtteil
Angenommen folgender Fall:
Ehepaar mit Berliner Testament in Zugewinngemeinschaft und 3 gemeinsame Kinder. Dem Mann gehört ein Haus, das er während der Ehe von seinen Eltern geerbt hat. Steht auch alleine im Grundbuch. Der Mann verstirbt Febr.2007, die Frau bekommt das Haus. Ein Wertgutachten aus 2007 gibt den Wert mit 150.000 an. 2009 wird das Haus für 180.000 verkauft. Die Frau möchte jetzt den Kindern den Pflichtteil (vom Vater) auszahlen. Wie hoch fällt der aus? Sollte man zur Abwicklung einen Notar aufsuchen oder kann man das auch so regeln? |
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#2
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AW: Berechnung Plichtteil
Man sollte solche Sachen grundsäzlich nur über Notar regeln.
Die Frau erbt(e) 50% von den 150.000 und die 3 Kinder teilen sich die andere Hälfte (theoretisch). Also 75.000 die Frau, 25.000 jedes Kind. Das Berliner Testament schließt ja (sozusagen) die Kinder vom Erbe erstmal aus, sodass zB Immobilien nicht verkauft werden müssen sondern der verbleibende Ehepartner weiterhin darin wohnen bleiben kann. Die Kinder wären dann Nacherben, wenn der verbleibende Ehepartner auch stirbt. Somit gibt es eigentlich keinen Pflichtteil. Gesetzlich wäre es sogar mehr, denn bei Gütergemeinschaft erbt der Ehepartner bei der gesetzlichen Reglung nur 1/4 (hier 37.500 für Frau und je 37.500 für die Kinder) Wenn allerdings die Kinder per Testament auf den Pflichtteil beschränkt sind oder den Pflichtteil eingeklagt haben bekommt die Frau 112.500 (das sind 50% und nochmal 50% vom Rest) und die Kinder jedes 12.500. Wenn der Pflichtteil eingeklagt wurde würde die Jastrowsche Klausel fassen und das einklagende Kind beim Tode des verbleibenden Ehepartners auch nur nochmal den Pflichtteil bekommen. (Dies ist aber noch nicht höchstrichterlich abgeklärt). Die 30.000, die mehr eingenommen wurden als zum Zeitpunkt des Wertgutachtens und Tod des Erblassers gehören der Witwe, die in den vergangenen Jahren seither ja durchaus auch wertschaffende Maßnahmen am Haus getätigt haben kann. Sollten die Kinder bisher "artig" gewesen sein fällt ihnen dieses ja im Endeffekt nach dem Tod der Mutter zu. |
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#3
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AW: Berechnung Plichtteil
Einen Pflichtteil kann immer gefordert werden.
Auch bei einem Berliner Testament können die Kinder den Pflichtteil fordern und zwar bei dem Todesfall des Vaters und auch der Mutter. Das Testament kann eine Sanktionsklausel enthalten, wer nach dem Erstverstorbenen seinen Pflichtteil fordert, wird mit dem zweiten Todesfall enterbt und auf seinen Pflichtteil gesetzt. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbe. Wenn Einigkeit besteht, dann muss kein Notar eingeschaltet werden.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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