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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 28.04.2008, 20:15
Filinchen Filinchen ist offline
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Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 2
Filinchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Berechnung der Erb- und Pflichtteile

Hallo,
bin neu hier und meine Frage ist: Sind die Berechnung der Erb- und Pflichtteile korrekt?

Stelle hier mal folgende Konstellation zur Diskussion:
Frau, verwitwet stirbt, hatte 7 leibliche Kinder. Ein Kind (Kind E) ist schon vor längerer Zeit verstorben - hat aber wiederum 5 Kinder (Enkel EA bis Enkel EE).
Es gibt ein Testament mit 3 Erben, wovon 2 Erben die leiblichen Kinder sind und der 3.Erbe ein Enkelkind. Jeder Erbe soll zu 1/3 erben.

So sieht es aus:

Kind A - Pflichtteilsberechtigt ----> Enkel AA - Erbe 1
Kind B - Pflichtteilsberechtigt
Kind C - Erbe 2
Kind D - Pflichtteilsberechtigt
Kind E - verstorben ----> Enkel EA - Pflichtteilsberechtigt
::::::::::::::::::::: ----> Enkel EB - Pflichtteilsberechtigt
::::::::::::::::::::: ----> Enkel EC - Pflichtteilsberechtigt
::::::::::::::::::::: ----> Enkel ED - Pflichtteilsberechtigt
::::::::::::::::::::: ----> Enkel EE - Pflichtteilsberechtigt
Kind F - Pflichtteilsberechtigt
Kind G - Erbe 3

================================================== ==

Nehmen wir mal an es gibt ein Vermögen von 70.000 Euro. Nach der gesetzlichen Erbfolge ständen jedem Kind (A - G) 10.000 € zu.

Berechnung der Pflichtteile
Da der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt heißt das:

Kind A - Pflichtteil 5.000 €
Kind B - Pflichtteil 5.000 €
Kind D - Pflichtteil 5.000 €
Kind E - Pflichtteil 5.000 € - da bereits verstorben ergibt sich
:::::::::::::::::: ---> Enkel EA - Pflichtteil = 1/5 von Kind E ---> 1000€
:::::::::::::::::: ---> Enkel EB - Pflichtteil = 1/5 von Kind E ---> 1000€
:::::::::::::::::: ---> Enkel EC - Pflichtteil = 1/5 von Kind E ---> 1000€
:::::::::::::::::: ---> Enkel ED - Pflichtteil = 1/5 von Kind E ---> 1000€
:::::::::::::::::: ---> Enkel EE - Pflichtteil = 1/5 von Kind E ---> 1000€
Kind F - Pflichtteil 5.000 €

Das bedeutet, es werden 25.000 € an Pflichtteilen ausgezahlt. Die übrigen 45.000 € werden dann zu je 1/3 an die Erben verteilt.

Berechnung der Erbteile
45.000 € sind als Erbteil noch vorhanden. Daraus ergibt sich:

Erbe 1 (Enkel AA) - Erbteil 15.000 €
Erbe 2 (Kind C) - Erbteil 15.000 €
Erbe 3 (Kind G) - Erbteil 15.000 €

================================================== ==

Ist diese Berechnung korrekt oder habe ich da einen (oder mehrere) Denkfehler?
Wenn etwas falsch ist, wie muß es korrekt sein?
Auch der Pflichtteilsrechner und der Erbrechner geben über diese Konstellation keine Auskunft.
Da ich so eine Konstellation nirgends gefunden habe würde ich mich über Antworten freuen.

Danke und mit freundlichen Grüßen
Filinchen
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  #2  
Alt 29.04.2008, 14:41
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Berechnung der Erb- und Pflichtteile

Ich kann keinen Fehler feststellen
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  #3  
Alt 29.04.2008, 16:53
Filinchen Filinchen ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 2
Filinchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Berechnung der Erb- und Pflichtteile

Danke für die prompte Antwort.

Da ich da ja einen Enkel (Enkel AA) als Erbe mit "reingebastelt" habe, obwohl dessen Elternteil (Kind A) noch lebt war ich mir nicht sicher, ob da bei der Berechnung irgend welche Besonderheiten zu beachten sind.

Nochmals Danke und Gruß
Filinchen
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