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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 21.07.2006, 14:42
wolle wolle ist offline
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 2
wolle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Belästigung durch benachbartes Bauunternehmen

Hallo allerseits,

man stelle sich bitte folgende Situation vor:

Am Rande eines im Bebauungsplan als „Mischgebiet“ ausgewiesenen Baugebiets residiert ein Bauunternehmen. Es gibt eine Halle für die Baufahrzeuge und einen Lagerplatz für Baumaterialien wie z.B. Rohre. Unmittelbar an dieses Grundstück, lediglich durch eine Mauer getrennt, befinden sich mit Reihenhäusern bebaute Grundstücke. Bei einem solchen Bauunternehmen fängt man natürlich nicht erst um 8 Uhr mit der Arbeit an. Angenommen, bereits um 6 Uhr würde man mit dem Beladen der LKW (außerhalb der Halle) beginnen und während der ganzen Zeit selbstverständlich die Motoren laufen lassen. Tagsüber, auch während der Mittagszeit, könnte sich der Vorgang mehrmals wiederholen. Und am Wochenende begännen die armen Arbeiter bereits um 7 Uhr damit, die verschmutzten Geräte auf dem Lagerplatz zu säubern.

Gibt es irgendeine Vorschrift, die die Situation der vom Lärm- und Dieselgeruch geplagten Nachbarn verbessern könnte? Natürlich sind die beschriebenen Arbeiten notwendig – aber könnte man den Anwohnern vielleicht eine Stunde längeren Schlaf bescheren? Und den Unternehmer verpflichten, die Motoren abzustellen, wenn die Fahrzeuge beladen werden? Wenn man bedenkt, dass der Rasen mit Rücksicht auf die Nachbarn nur zu ganz bestimmten Zeiten gemäht werden darf, Glascontainer nicht vor 7 Uhr benutzt werden dürfen, sollten diese Lärmquellen doch auch zeitlich zu begrenzen sein.

Ich freue mich auch Ihre Vorschläge. Oder gehört dieser Beitrag vielleicht in ein anderes Forum (Baurecht?)?

Freundliche Grüße

wolle
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  #2  
Alt 21.07.2006, 19:16
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.869
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Belästigung durch benachbartes Bauunternehmen

Mal die TA Lärm durchgehen: Im Mischgebiet werden Sie wohl ab 6 Uhr geweckt.
Es gibt jedoch Grenzwerte in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten, tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A).

Wegen der Motoren, wenn diese nicht zum Be- und Entladen benötigt werden, müssen abgestellt werden.
Erkundigen Sie sich doch bitte beim Umweltamt.
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