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#1
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Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Ein Kanalbeitragsbescheid der Kommune wird vor´m VWG aufgehoben.
Hat der Kläger auch Anspruch auf die Zinsen für den Zeitraum des Verfahrens? |
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#2
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Es ist nicht immer eindeutig, ob etwas zurückbezahlt werden muss, was steht denn im Urteil? Worauf bezog sich das Urteil?
Hier ein Beispiel was durch die Presse gegangen ist. Der BGH hat einen Beschluss gefasst und der Verbraucher bekommt kein Geld zurück! http://www.morgenpost.de/berlin/arti...zur_Klage.html Normal werden Zinsen fällig die hier berechnet werden können: http://basiszinssatz.info/zinsrechner/ |
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#3
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
[quote=Wahrsager;13870]Es ist nicht immer eindeutig, ob etwas zurückbezahlt werden muss, was steht denn im Urteil? Worauf bezog sich das Urteil?
Das Urteil bezieht sich auf einen Klage gegen "Kanalbeiträge" der Gemeinde. Es lautet wörtlich: ... erklärt der Bevollmächtigte der Beklagten: "Ich hebe den angefochtenen Bescheid vom 1.11.07 auf und erkläre die Hauptsache für erledigt." "Der Kläger erklärt ebenfalls die Hauptsache für erledigt". Es geht um die Zinsen für den gezahlten Beitrag ab Nov.07. Die Klage bezog sich auf die Rückzahlung des Beitrages + Zinsen. Oder muß diesbezgl. nochmal Rücksprache mit dem VWG genommen werden? |
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#4
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Wie entnommen, prüft das Gericht nicht, weil sich beide erklärten: die Hauptsache für erledigt.
Warum ist die Angelegenheit erledigt? Ihr RA sollte Sie beraten! |
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#5
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Warum ist die Angelegenheit erledigt? Ihr RA sollte Sie beraten![/quote]
Weil die Betragsbescheide der Gemeinde RECHTSWIDRIG waren. |
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#6
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Warum wurde geklagt bzw. etwas bezahlt, wenn etwas rechtswidrig ist?
Es muss doch zum Zeitpunkt der Verhandlung die Angelegenheit bereits geklärt gewesen sein. Dies haben doch beide Parteien bestätigt! Geändert von Wahrsager (15.03.2010 um 12:21 Uhr). |
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#7
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Warum wurde geklagt bzw. etwas bezahlt, wenn etwas rechtswidrig ist?
Kommunale Beitagsbescheide müssen!! erstmal bezahlt werden, erst danach kann geklagt werden, wenn widerspruch abgelehnt ist und Widerspruchsbescheid ergangen ist. Das ist hier geschehen. In der Verhandlung hat sich die Verwaltung bereit erklärt, die Bescheide aufzuheben, d.h. die seit 2 Jahren gezahlten Beiträge werden zurückerstattet. Im "Beschluß" des Verwaltungsgerichtesheißt es: " Die Kosten dieses in der Hauptsache erledigten Verfahrens hat die Beklagte (Gemeinde) zu tragen". Nun geht es noch um die Zinsen, die normalerweise etwa 4% über dem Diskontsatz liegen. Es geht um die Zinsen für die besagten 2 Jahre. Geändert von Ernst (15.03.2010 um 17:07 Uhr). |
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#8
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Es gibt zwei Mahnungen!
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#9
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Das mit den "2 Mahnungen" verstehe ich beim bestenWillen nicht.
Bekomme ich 2 Mahnungen? Habe ich vielleicht etwas falsch gemacht? |
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#10
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Zitat:
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