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#11
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Man kann ja nicht erinnert werden, wenn die Beiträge bereits entrichtet sind. Erst danach konnte man ja erst klagen.
Im Hauptsacheverfahren hat die Gemeinde sich bereit erklärt die Bescheide wieder aufzuheben. Nach meinem Dafürhalten hat man als nicht nur Anspruch auf die Beiträge, sondern auch auf die Zinsen, weil die Gemeinde ja in der Zeit mit dem Geld gearbeitet hat. Das wollte ich gerne bestätigt haben, oder muß man da beim VWG anfragen, weil davon im Urteil nichts drin steht? |
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#12
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AW: Beitragsbescheide aufgehoben-Zinsen??
Das Gericht interessiert sich nicht um den Fall. Es prüft nicht!
Beide Parteien haben die Angelegenheit als erledigt erklärt. Ein Zinsrechner wurde oben genannt. Dieser sollte benutzt werden, falls ich Zinsänderungen in der Zwischenzeit ergeben haben. Anfang und Ende sind einzutragen. Geändert von Wahrsager (16.03.2010 um 19:35 Uhr). |