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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 27.12.2009, 21:43
Gucki Gucki ist offline
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Gucki befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Behindertenparkplatz mitten in der Einfahrt

A lebt seit 2 Jahren an in NRW an besagter Adresse und hat eine Auffahrt aus den 60er Jahren, die links von einer niedrigen Mauer mit aufgesetzter Hecke zum Nachbarn B geschlossen wird (nur zur Erläuterung, da dies wohl eine Grundstücksüberbauung zu Lasten Nachbarn A ist, gehört diese theoretisch dem Nachbarn A. Was aber bis dato kein Problem ist.). Auf der rechten Seite ist eine niedrige Mauer auf dem eigenen Grundstück von A, die zur Straße hin höher wird, da die Grundstücke der Straße alle in Hanglage sind. Also sind die Auffahrten natürlich auch abschüssig, neben der Auffahrt ist das Haus von A.

An sich wäre alles kein Problem, wenn nicht mitten in der Einfahrt von Seiten der Stadt ein Behindertenparkplatz - mit Ausnahme von ca. 60 cm - der Breite der kompletten Einfahrt für Nachbar C aus dem gegenüberliegenden Haus gesetzt worden wäre. An sich finde ich Behindertenparkplätze löblich, aber doch nicht mitten in eine Einfahrt. Links von besagtem Parkplatz sind noch ca. 5,50 Meter bis die Straße im rechten Winkel nach rechts abbiegt. Der Behindertenparkplatz ist ca. 2 Meter breit, von der Straße bleiben daneben noch ca. 3,90 Meter (auch durch einen alten Überbau von ca. 4 cm zur Straße hin) zur Verfügung. Müll- und Krankenwagen kommen gerade vorbei. Da dies aber der Schulweg für zwei benachbarte Grundschulen ist, wird es regelmäßig eng. In den 90 Grad Winkel kann man natürlich auch schlecht einsehen, also parkt A rückwärts ein, so dass ein Einblick vernünftiger möglich ist, was aber bereits häufiger zu Beinahe-Auffahrunfällen durch nachfolgende Autos führte (trotz 30er-Zone und Sackgasse). Auch das Kind von A kann nicht alleine diesen Gefahrpunkt zum Bürgersteig (der auf der Seite von C verläuft) überqueren. Auch sorgt C durch wechselnde Nutzung des Parkplatzes und Handwerker, die sich dann noch davor stellen zu Problemen und häufig stundenlangen Blockaden, auch zu spät zur Arbeit kam A immer wieder dadurch.

Eine Garage hat C aus Sicht von A hinter dem Haus, die im vergangenen Sommer teils umgebaut wurde, bislang aber nicht genutzt wird. In der Straße selbst ist mehr als ausreichend Platz, so dass der Parkplatz problemlos verlegt werden könnte, ohne mitten in dieser oder einer anderen Einfahrt zu stehen.

Gespräche werden abgeblockt mit Hinweisen wie „verbreitern Sie doch die Einfahrt“ (was A zwar aus anderen Gründen plant, dieses Problem aber dadurch nicht löst, da der Wagen dann nur noch zentraler stehen würde. Auch Hinweise wie, „Herr xy konnte Auto fahren“ (lebte vorher hier, war mindestens 2 Jahre vor uns bereits pflegebedürftig – und wesentlich älter ist der Parkplatz nicht) oder „alle stehen hier in Einfahrten“ (stimmt einfach nicht, so blind kann ich nicht sein) fand ich nicht hilfreich. Seit dem letzten Gespräch im Sommer habe ich den Eindruck, er steht immer (absichtlich?) so, dass ich, egal wie ich parke, nicht vernünftig ein- bzw. ausfahren kann. Aber gut, zumindestens wurde mir noch keine urinfarbene Flüssigkeit vor/in die Einfahrt geschüttet, was er bei anderen bereits macht.

Es ist wirklich schwierig selbst bei gutem Wetter mit einem normalen kleinen Auto ein- und auszufahren, mit einem Fahrradauflieger bzw. einem Kombi verbleiben nur noch wenige Zentimeter zum manövrieren und es wird immer wieder extrem eng (Einfahrt im rechten Winkel zur Straße). Ich plane jedoch die Anschaffung eines größeren Autos (Familienkutsche). Ist die Straße feucht, mit Blättern, Schnee oder sogar Glatteis (in der Einfahrt von A natürlich geräumt und gestreut) ist es kaum möglich ohne Knall herein- oder herauszufahren.

An der Einfahrt liegt kein Schaden oder zu enge Setzung vor, es liegt tatsächlich an diesem Auto. Die baulichen Gegebenheiten waren bereits vor der Setzung des Parkplatzes so, auch abschüssig war die Auffahrt bereits vorher. Mittlerweile habe ich tatsächlich Magenschmerzen, wenn ich dieses Auto sehe. Auch, da verschiedentlich Freunde sich bereits beim vorsichtigen Einparken bereits Dellen gefahren haben, möchte ich nun Abhilfe schaffen.

Auch über die gesundheitliche Situation der Frau, deren Lauf-Erkrankung zum Parkplatz führte, möchte ich gar nicht spekulieren. Aber ich verstehe nicht, warum sie in der Lage ist schwere Kisten zu tragen, besser läuft als ich nach einem Unfall und auf ihrer Baustelle anfassen kann. Aber soll sie einen Platz haben, nur doch nicht mitten in der Einfahrt.

Welche Möglichkeiten hat A diesen Parkplatz aus der Einfahrt heraus zu bekommen? Gespräche mit C stellten sich als nicht sinnvoll heraus und abwarten ob der Platz ausläuft wird mir langsam zu gefährlich, zumal damit zu rechnen ist, dass der Platz wohl auch nach einer Austragung einfach durch C ebenso weiter genutzt wird. Es kann ja nicht sein, dass der ausgleichende Schutz einer Person eine andere Familie tatsächlich gefühlt rechtlos stehen lässt.
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  #2  
Alt 28.12.2009, 14:18
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Behindertenparkplatz mitten in der Einfahrt

Zitat:
Zitat von Gucki
Welche Möglichkeiten hat A diesen Parkplatz aus der Einfahrt heraus zu bekommen?
Er prüft, ob er tatsächlich dort den Bürgersteig überfahren darf und ob es eine Einfahrt ist. Einer hat die Einfahrt beantragt!
Er schreibt das Tiefbauamt an und schildert es dort, damit der Parkplatz evtl. verlegt wird.
Der Text sollte präzise, kurz, ohne Polemik sein.
Wie: Meine Einfahrt ist durch den angelegten "Behinderten Parkplatz" nicht mehr zu nutzen.
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  #3  
Alt 29.12.2009, 14:32
Gucki Gucki ist offline
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Gucki befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich AW: Behindertenparkplatz mitten in der Einfahrt

Sorry, ich wollte nur alles was mir relevant erschien erläutern, damit nicht etliche Nachfragen notwendig sind, um sich ein Bild verschaffen zu können.

Da für die Garage von A eine Baugenehmigung von 1970, ebenso wie für den dort verlegten Kanal vorliegen, gehe ich davon aus, dass die betonierte abschüssige Einfahrt von A auch genehmigt ist. In der Straße gibt es nur einen Bürgersteig auf der anderen Straßenseite von C, so dass er von A nicht zu überfahren ist. Nach dem Knick der Straße gibt es aufgrund der Straßenverschmälerung gar keinen Bürgersteig.
Angenommen, alles sei genehmigt, gibt es zur Verlegung des Parkplatzes eine Rechtsgrundlage auf die A sich im Notfall berufen könnte?
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  #4  
Alt 29.12.2009, 21:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Behindertenparkplatz mitten in der Einfahrt

Die Fahrstraße ist direkt an der Grundstücksgrenze.
Wenn nicht, dann ist ein Weg, Bürgersteig dazwischen. Hierfür benötigt man die Genehmigung diesen zu überfahren.
Die Garage hat mit dem Überfahren des Bürgersteigs nichts zu tun.
Deshalb muss angefragt werden, ob das Recht besteht dort den öffentlichen Weg, Fußweg zu überqueren.
Anfragen sind an das Tiefbauamt zu stellen!

StVO § 12 Abs. 3. 3 und 5
Das Parken ist unzulässig.....
3.3) vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
3.5) vor Bordsteinabsenkungen.

Geändert von Wahrsager (29.12.2009 um 21:17 Uhr).
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  #5  
Alt 12.04.2010, 15:02
Gucki Gucki ist offline
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Gucki befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Behindertenparkplatz mitten in der Einfahrt

Leider die Fortsetzung zum Parkplatz vor unserer Einfahrt:

Aufgrund unserer schriftlichen Anfrage zur Verlegung des Behindertenparkplatzes (BHP) fand im Januar ein tel. Kontakt mit dem Sachbearbeiter (SB) der Stadt statt. Der Verlegung um ca. 2 m wurde zugestimmt, da das Haus und der Zugang selbst nicht behindertengerecht seien und eine erkennbare nicht zumutbare Beeinträchtigung bei uns vorläge. Im Gespräch stellte sich heraus, dass in der Vergangenheit bereits verschiedene Anträge auf Verlegung von unterschiedlicher Seite gestellt worden waren. Der SB sah eine Wegverlängerung um ca. 2-3 m für die Nutzerin des BHP als zumutbar an, der Platz solle nun „ordentlich“ und für alle Seiten vernünftig gelegt werden. Da der Parkplatz zum April auslaufen würde, wurde vom SB eine direkte persönliche Information durch ihn beim Verlängerungsantrag vorgeschlagen, womit wir einverstanden waren, da die neue Markierung erst im Mai stattfinden sollte. Durch den SB wurde ich auf eine bestehende Auflage hingewiesen, nach der der Nutzer vorrangig den hinteren, nicht so weit in der Einfahrt gelegenen, Teil der Einfahrt zu nutzen habe.

Im März wurde ich erneut durch den SB tel. kontaktiert, die Zustimmung zur Verlegung wurde nach Kontakt des SB mit dem Nutzer des BHP zurückgezogen, es gäbe höchstrichterliche Entscheide dazu, die den BHP direkt vor dem Haus als Recht bestätigten. Die Nutzerin habe schließlich ein eingetragenes a.G. (obwohl wir dazu wirklich keine Anhaltspunkte erkennen können, selbsttätiges Laufen ohne jedes Hilfsmittel, Arbeit im Garten usw.). Die Straße sei mit einer Restbreite von 4 m schließlich breit genug, um mit einigem Manövrieren in die Einfahrt hineinzukommen, dies sei bisher schließlich auch gegangen. Dass wir die Einfahrt immer wieder gar nicht ansteuern konnten und auch bereits entstandene Schäden an unseren Fahrzeugen, seien unser Problem, wir müssten bei Problemen dann eben das Ordnungsamt/ Polizei holen bzw. Fotos als Beleg machen, verlegt würde deshalb aber nicht. Der Gesetzgeber ginge von einem kleinen Auto aus, erst wenn eine Einfahrt nachweislich gar nicht mehr nutzbar sei, würde man (vielleicht) eingreifen. Mir wurde zwar gesagt, dass man uns am Kauf eines größeren Autos, Anhängers o. ä. nicht hindern könne, aber durch die Blume wurde uns ein daraus entstehendes Einparkproblem dann als eigenes Verschulden versucht anzulasten. Mit meinem Winzauto käme ich ja schließlich, wenn auch mit manövrieren, hinein. Die bestehende Auflage wurde durch den Nutzer ausgehebelt, da dieser nach seiner Angabe „hinten“ zuparken würde. Allerdings frage ich mich, wie dies in einer regelmäßig bei Ankunft und Abfahrt „hinten“ leere Straße sein kann.

Mir stellen sich dazu grundlegende Fragen, ist diese Angabe Rechtens? Bis heute habe ich keine schriftliche Ablehnung durch den SB erhalten.

Aber meines Wissens sieht doch der Gesetzgeber erst einmal grundsätzlich Eigenleistung vor und der Garten dort vor dem Haus könnte genauso gut weggenommen werden, Breite und Länge erscheinen, ohne Messung, entsprechend geeignet. Der Bürgersteig verliefe dann parallel zur Straße und zum „neuen“ Parkplatz, der Bürgersteig müsste auch zur Zufahrt nicht überfahren werden. Im Übrigen befindet sich hinter dem Haus eine große Garage mit breiter Zufahrt, an der gearbeitet wird. Dies wird durch den SB ignoriert.

Es wird im Gegenzug wieder angeregt, dass ich meinen Garten mit Mauer vor dem Haus entfernen soll, in welchem sich ein Öltank befindet. Dies löst das Problem nicht, außer, dass der BHP dann noch zentraler unsere beiden „neuen“ Parkplätze blockieren würde. Wir planen auszubauen, dafür benötige wir aller Wahrscheinlichkeit nach ohnehin einen parallelen zweiten Stellplatz. Der SB hat mir im zweiten Telefonat indirekt mitgeteilt, dass ich mit dem BHP vor der Tür wohl nicht ausbauen darf, insbesondere da das Bauamt in solchen Fällen mit dem SB Rücksprache halten würde. Kann das denn auch noch sein?

Unser Hinweis der Gefährdung der Grundschulkinder auf dem offiziellen Schulweg der beiden nahe gelegenen Schulen wurde vom SB völlig ignoriert.

Leider darf ich ja meines Wissens keine Filme/Fotos zur Bewegungsfähigkeit der Nutzerin machen, oder doch?
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  #6  
Alt 12.04.2010, 16:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Behindertenparkplatz mitten in der Einfahrt

Auf die StVO § 12 Abs. 3. 3 und 5 wurde hingewiesen.
Wenn die Einfahrt durch einen parkenden Pkw gestört ist, und bereits vorhanden war, ist der Parkplatz zu verlegen.

StVO § 1, den Satz lernt jeder in der Fahrschule:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Es ist jedoch richtig, dass ein Zurücksetzen des Pkws in Kauf genommen werden muss.

Fotos von der Person kann man schon machen, man darf sie nur keinen zeigen. Es ist auch unwichtig.
Fotos vom Fahrzeug, das beweist, dass dadurch die Einfahrt behindert wird, zählen schon eher.
Die Polizei holen, wenn nicht in die Einfahrt gefahren werden kann.

Sie können mal googlen vielleicht hilft dort ein Link:
grundstückseinfahrt zugeparkt
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  #7  
Alt 12.04.2010, 19:26
Gucki Gucki ist offline
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Gucki befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Behindertenparkplatz mitten in der Einfahrt

den Hinweis auf die StvO habe ich bei meinem Anschreiben angebracht und auch mit Fotos der Situation belegt und einen Einparkversuch eines anderen Fahrers geknipst. Der SB hat die im ersten Kontakt ernst genommen und im zweiten Kontakt berief er sich immer wieder auf "höchstrichterliche Entscheide im Sinne von Behinderten, die immer wieder getroffen und bestätigt würden" und verweigert nun eine Verlegung mit dieser Begründung. Er habe vor kurzem eine neue Schulung diesbezüglich erhalten. Auf einmal heißt es, da es ja die gegenüberliegende Straßenseite sei, sei ich dadurch nicht eingeschränkt, die Probleme werden einfach wegdefiniert.

Gibt es solche Entscheide in der Art überhaupt? Bei dem angegeben Link bin ich zu einem Fall fündig geworden, in dem sich Leute illegal in so einer Sitution einen Parkplatz verschafft haben, aber leider nichts mit einem solch behördlich sanktionierten Schwachsinn.

Der SB kann mir doch nicht ernsthaft eine Mitschuld an einer durch ihn geschaffenen Situation geben, wenn ich mir einen Van oder Jeep anschaffe und es dann trotz aller Vorsicht scheppert, oder? Das finde ich besonders schräg. Zumal schriftlich immer noch nichts vom SB vorliegt.

Übrigens, beim Verlegen läge der Parkplatz nicht mehr am Haus des Betroffenen, sondern würde neben dem/am Grundstück der Eigentümerin der anderen Doppelhaushälfte (die auch eine Garagenzufahrt hat, die sie aber nicht immer nutzt) sein, und es sei lt. SB das Recht des Eigentümers direkt an seinem Grundstück zu parken, kam dabei zwischen den Zeilen durch.
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  #8  
Alt 13.04.2010, 19:39
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AW: Behindertenparkplatz mitten in der Einfahrt

Zitat:
da es ja die gegenüberliegende Straßenseite sei, sei ich dadurch nicht eingeschränkt,
Was ist denn, wenn der BHP dort nicht ist und ein anderer parkt dort.
Ob es eine Beeinträchtigung ist, werden wir hier nicht klären können!

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=...-oU48ewKxIG_aQ

Siehe Seite 24, 72 und weitere
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