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#1
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Behandlung von Schenkungen bei Scheidung
Hallo,
ich habe schon ein wenig im Forum nach Antworten auf meine Fragen gesucht, bin aber nur bruchstückhaft fündig geworden, daher eröffne ich mal ein Thema. (Ansonsten wäre ich auch sehr dankbar für Links auf die Antworten...) Ehepaar, das Zugewinngemeinschaft hat, läßt sich scheiden. Ein Ehepartner, der die Immobilie, als Alleineigentümer im Grundbuch stehend, durch Schenkungen seiner Eltern erwerben konnte (ca. 56% Beleihungsauslauf, die Schenkungen machen davon knapp die Hälfte aus, die zweite Hälfte über Eigenkapital, welches dem Anfangsvermögen zuzurechnen ist, Rest über Darlehen, welches auch nur auf den Eigentümer läuft), fragt sich nun: 1. Wie müssen die Schenkungen dokumentiert sein, um als Schenkung anerkannt zu werden? Gibt es dafür klare Regeln? 2. Werden monatliche Zuwendungen durch die Eltern des Immobilienerwerbers, die die Abtragsrate für die Immobilie decken, als Schenkung behandelt? Wenn "nein", was muß dafür in die Wege geleitet werden? 3. Die Küche, die schon für eine vorher gemeinsam bezogene Wohnung erworben wurde, wurde (während der Ehe) zur einen Hälfte ebenfalls von den Eltern des Immobilienbesitzers geschenkt. Zählt dieser Wert in den Zugewinn hinein? Gilt diese Küche als Hausrat? 4. Gibt es Faustregeln dafür, wie man die Kosten für Modernisierungsarbeiten an der Immobilie, wie z.B. neue Fenster und Türen, die durch Schenkungen der Eltern ermöglicht wurden, in den Zugewinn eingerechnet werden? (Stichwort Erhöhung des Verkehrswertes der Immobilie) 5. Nur, damit ich wirklich die Antwort darauf hier nochmal sehe: Ist die Information immer noch richtig, daß Schenkungen entweder auf das Anfangsvermögen draufgerechnet oder vom Endvermögen abgezogen werden? (Ja, ich habe den Link zu Wiki gesehen und mir den Artikel auch durchgelesen...) Mit herzlichem Dank für Eure Antworten Saa-tzi |
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#2
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AW: Behandlung von Schenkungen bei Scheidung
Google unter Schenkung Zugewinnausgleich gibt über die unterschiedlichsten Betrachtungen Auskunft. Es würde hier zu weit führen, man müsste jede einzelne Schenkung betrachten.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/zugewinnausgleich.htm http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/schenkungen.htm http://www.ra-kassing.de/familie/sch...sg/schkerb.htm http://www.anwalt24.de/beitraege-new...esgerichtshofs BGB §§ 1363 - 1390
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Behandlung von Schenkungen bei Scheidung
Hallo Wahrsager,
habe mir zwar die Links noch nicht angeschaut, aber danke erstmal dafür. Freundliche Grüße |
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