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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 09.12.2009, 01:10
staron staron ist offline
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Böse Begründung, um Handwerker-Rechnung zu kürzen

Wir haben Probleme mit dem Schreiner, der die Türen in unserer Neubauwohnung einbauen soll (Handwerker des Bauträgers).

Er antwortet nie auf Mails, ruft nie zurück. Die Fertigstellung zieht sich nun schon Monate hin, zwar teilweise durch Lieferfehler des Türenherstellers. Da der Schreiner auch dort nicht anruft, haben wir bei dem Hersteller selbst Druck machen müssen.

Seid Wochen lagert eine Türzarge bei uns in der Wohnung, weil eine Schiebetür nicht eingebaut werden kann.

Zusammengefasst:
Wir sind stink sauer auf den Schreiner. Mit welcher Begründung können wir ihm nun die Rechnung kürzen?

Vielen Dank!
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  #2  
Alt 09.12.2009, 11:53
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Begründung, um Handwerker-Rechnung zu kürzen

Zitat:
Zitat von staron
(Handwerker des Bauträgers).
Sie teilen selbst mit, der „Handwerker des Bauträgers“.

Sie haben demnach keinen Vertrag mit dem Handwerker und auch nicht mit dem Hersteller. Sie müssen sich an Ihren Bauträger wenden. Nur den Bauträger können Sie auffordern.

Die Durchsetzung von Baumängelansprüchen
http://www.haus-und-grund-muenchen.d...durchsetz.html
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  #3  
Alt 15.12.2009, 23:54
staron staron ist offline
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Frage AW: Begründung, um Handwerker-Rechnung zu kürzen

Ok. Das war etwas knapp formuliert. Wir haben - über die Baubeschreibung des Bauträgers hinaus - Sonderwünsche bei dem Schreiner direkt beauftragt (höherwertige Tür, andere Beschläge). Die Regelung mit dem Bauträger sieht vor, dass wir an den Schreiner den Differenzbetrag zahlen müssen.

Was bei uns - drei Monaten nach Einzug - immer noch fehlt, ist die Schiebetür zur Küche. Uns ist bekannt, dass es sich um Lieferprobleme des Lieferanten handelt, der Schreiner macht diesem aber hier auch keinen Druck. Daher sprechen wir mittlerweile direkt mit dem Lieferanten.

Da mir solch ein schlechter Service eines Handwerkers noch nie passiert ist, will ich auf keinen Fall seine volle Rechnung über den Differenzbetrag zahlen.

Welche Gründe kann ich denn für eine Kürzung der Rechnung (und in welcher Höhe) anbringen?

Vielen Dank.
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  #4  
Alt 16.12.2009, 11:23
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AW: Begründung, um Handwerker-Rechnung zu kürzen

Was sagt denn der Lieferant, wann er liefern kann? Es nutzt doch wenig, wenn der Lieferant nicht liefern kann! Was soll der Handwerker machen?

Grund: Keine Leistung, kein Geld!
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  #5  
Alt 16.12.2009, 23:16
staron staron ist offline
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Frage AW: Begründung, um Handwerker-Rechnung zu kürzen

Der Handwerker könnte sich wenigstens beim Lieferanten um eine Nachlieferung bemühen und uns informiert halten. Beim Lieferanten mussten wir ständig nachhaken, damit überhaupt etwas voran kam.

Der Handwerker wusste nachweislich von neuen Lieferterminen der Türen und hat sie uns aber nicht mitgeteilt.

Irgendwann - mit ca. 3-4 Monaten Verzögerung - wird der Handwerker fertig werden und alle geschuldeten Leistungen erbracht haben.

Kann ich ihm dann nicht für mangelnden Service und die Verspätung etc. Abzüge geltend machen? Dann muss er die eben an den Lieferanten weiterreichen!
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  #6  
Alt 17.12.2009, 12:27
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AW: Begründung, um Handwerker-Rechnung zu kürzen

Welcher Liefertermin wurde vereinbart?
Welcher Schaden ist entstanden wegen der fehlenden Tür?
Antwort: keiner
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  #7  
Alt 17.12.2009, 23:14
staron staron ist offline
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Böse AW: Begründung, um Handwerker-Rechnung zu kürzen

Erst einmal vielen Dank für die geduldigen und sehr prompten Antworten!

Liefertermine wurden bereits mehrere nicht eingehalten.
Ist es wirklich folgenlos, monatelang nicht zu liefern?

Schäden? Nerven, eigener Zeitaufwand für die Telefonate mit dem Lieferanten und vor mir aus auch Telefongebühren, ständig nach Essen riechende Wohnung wegen eben fehlender Küchentür ...

Ich kann nicht glauben, dass ein Handwerker mit so miserablem Service folgenslos davon kommen soll???

Geändert von staron (17.12.2009 um 23:18 Uhr).
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  #8  
Alt 18.12.2009, 14:18
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AW: Begründung, um Handwerker-Rechnung zu kürzen

Es ist heute schon fast üblich, dass Liefertermine nicht eingehalten werden. Ich bin auch immer verwundert, wenn es heißt, wir können nicht liefern. Die Firmen sollten Aufträge abarbeiten damit Beschäftigung besteht.

Wurde ein Liefertermin vereinbart? Wenn ja, dann sollte schriftlich darauf hingewiesen werden. Eventuell sollte eine Frist gesetzt werden mit der auch nach Ablauf vom Vertrag zurückgetreten wird. Die Frage ist, was bringt es? Das Teil muss woanders bestellt werden und dort sind ebenfalls Lieferzeiten vorhanden.

Sie haben selbst bestellt, der Bauträger wäre aus dem Vertrag raus!
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  #9  
Alt 19.12.2009, 00:02
staron staron ist offline
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AW: Begründung, um Handwerker-Rechnung zu kürzen

Tja, vielen Dank.

Irgendwie bedauerlich, dass man so einen Service durchgehen lassen muss.

Jetzt überlege ich mir halt, was ich für die dunklen Fingerabdrücke an der Wand durch den Einbau der ersten Türen abziehen kann...

Und das muss es dann leider gewesen sein.
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  #10  
Alt 19.12.2009, 12:12
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AW: Begründung, um Handwerker-Rechnung zu kürzen

An das Gutachten denken, kein Freundschaftsgutachten, damit der Mangel, die Fingerabdrücke, auch vor Gericht zu beweisen ist.
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handwerker, rechnung, verzögerung


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