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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 20.05.2010, 18:54
DerImmigrant DerImmigrant ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 1
DerImmigrant befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Bauvorhaben am Nachbargrundstück

Servus

wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, auf dem angrenzenden Grundstück
stand bisher eine gewerbeeinheit 1-geschoßig also nur Erdgeschoss.
Diese wurde innerhalb von wenigen Tagen abgerissen, laut aussagen der nachbarschaft, möchte der Bauherr dem ursprungsbauart überbauen,
Sprich +1 oder mehr etagen errichten.

Würde sich dieses gerücht bewahrheiten, sehe ich mich in meiner Privatsphäre verletzt, da in mein Garten eingesehen werden könnte und wertvolle Obstbäume (15 Meter) kein oder weniger sonne abbekommen würden oder evtl. man fenster an fenster wohnen würde.

Ich möchte jetzt nicht die katze an wand malen aber ich sehe eine wertminderung meiner Immobilie in naher zukunft, wenn dieses Projekt vollendet wird.

Was ist bei derartigen Bauvorhaben erlaubt ?
Darf man dem ursprungsbauart, überbauen ?

Werde mich morgen bei der Bauaufsicht mal erkundigen was wirklich gebaut wird.
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  #2  
Alt 21.05.2010, 11:55
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.869
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Bauvorhaben am Nachbargrundstück

Nur das Bauamt kann eine Antwort geben.
Im Bebauungsplan sind div. Angaben, die hier nicht bekannt sind.
Dort steht die zu bebauende Fläche, die Höhe von Bauwerken usw..

Wenn dadurch die Privatsphäre verletzt wird, dürften alle nur in unterirdischen Wohnungen wohnen, für das Grundstück ein Rundum Sichtschutz vorhanden sein.

Ein Recht auf Licht und Sonne kennt der Gesetzgeber in Deutschland nicht.
In Österreich gibt es so etwas, wie mal gehört!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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