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#1
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Hallo erstmal,
Es geht hier wie seit 5 Jahren um ein Nutzungs und Gebrauchsrecht. Wir haben jetzt bei der Bauaufsicht den Bebauungsplan eingesehen der besagt aber auf einer Stellplatzfläche nur Stellplätze keine grünanlagen oder Sitzgelegenheiten muss Sich eine Bruchteilsgemeinschaft aus 12 Eigentümern einstimmig daran halten? Und auf dem Bebauungsplan ist auch keine Anzahl von Parkplätzen eingezeichnet einige wollen aber nur 7 Stellplätze errichten und den Rest mit Pflanzen ist das erlaubt? Einen Bauantrag gab es schon der wurde aber vom Bauaufsichtsamt zurückgezogen weil er nicht mit dem Bebauungsplan übereinstimmt. Wäre dankbar wenn sie mir weiter helfen könnten Grüsse ![]() Geändert von Miststück (06.08.2011 um 01:02 Uhr). |
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#2
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AW: Baurecht/ Nutzungsrecht
Ein Stellplatz wird in den Verwaltungsvorschriften der Länder festgelegt, wie Anzahl Größe und Lage.
Die Stellplätze dürfen nicht anders genutzt werden. Mit einem Betrag kann man sich von der Stellplatzschaffung freikaufen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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Sorry so ganz verstehen kann ich das leider nicht. Im Bebauungsplan steht keine Anzahl von Stellplätzen es sind 12 Doppelhäuser und jeder hat ein zwölftel der Fläche also alles Miteigentümer. Nun haben sieben ein extra Nutzungs und Gebrauchsrecht erworben und haben nur sieben Stellplätze errichtet. Und den Rest mit Mutterboden aufgefüllt soll dann bepflanzt werden. Die restlichen Miteigentümer dürfen laut den anderen sieben nicht dort parken obwohl der Platz für alle gereicht hätte. Das alle dafür Grundsteuer und Abwassergebühr zahlen liegt daran alle sind Eigentümer.
Es gibt auch ein Konto auf dem zahlt jeder Eigentümer jährlich 240 € für eventuelle Schäden in der Strasse oder anfallende Stromkosten. Jetzt soll die Kasse aber genutzt werden damit die Gemeinschaftsfläche bezahlt wird. Nur die Parkflächen gehen extra. Ist das denn erlaubt??? |
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#4
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AW: Baurecht/ Nutzungsrecht
Zitat:
![]() Zitat:
http://dejure.org/gesetze/LBO/37.html Wie die Nutzung der Fläche beim Bauamt eingetragen ist, kann ich von hier aus nicht erkennen. Wenn sie für die notwendigen Stellplätze dort in der Baugenehmigung aufgeführt ist, dann bleibt sie Stellplatz und darf dauernd nicht anders genutzt werden. Zitat:
Ehepaare sind evtl. 2 Eigentümer, wenn beide im Grundbuch stehen, sodass evtl. 24 Eigentümer unter einen Hut zu bringen sind und abzustimmen haben. Zitat:
Zitat:
Man sollte nicht vergessen, alle Miteigentümer sind für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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