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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 28.01.2010, 19:41
Claudia_A Claudia_A ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 6
Claudia_A befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln Baurecht

Ein liebes Hallöchen zusammen,

habe eine knifflige Frage, wie wäre es (Bundesland Schleswig-Holstein) rechtlich zu bewerten, wenn die Bauaufsicht nach 16 Jahren feststellt bzw. bemängelt, dass eine bauliche Anlage (Carport und Abstellraum) an der Grundstücksgrenze zusammen insgesammt statt der genehmigten 10,00 m (mit Befreiungsantrag) Länge auf 11,00m Länge festgestellt worden ist.Weitere bauliche Anlagen sind an dieser Grundstücksgrenze und an den anderen Grundstücksgrenzen nicht vorhanden. Kann die vormals genehmigte Länge von 10,00m rückwirkend auf die jetzt festgestellte Länge von 11m m nachträglich erweitert werden.Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar,

liebe Grüße, Claudia
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  #2  
Alt 29.01.2010, 09:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.798
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Baurecht

Nach dem Gesetz der Gleichbehandlung ist es ein Verstoß gegen die BauO.
Inwieweit eine Heilung durch Ausnahmeregelungen möglich ist, kommt auf das Bauamt an.
Es kann der Rückbau angeordnet werden!
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  #3  
Alt 01.02.2010, 19:37
Claudia_A Claudia_A ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 6
Claudia_A befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Baurecht

Hallo Wahrsager,
ich danke Dir recht herzlich für Deine Antwort.Mal sehen was daraus wird,

liebe Grüße, Claudia
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