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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 28.01.2007, 19:28
Grafzahl Grafzahl ist offline
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Registriert seit: 26.01.2007
Beiträge: 18
Grafzahl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Baumfällung und Fällgenehmigung

Nehmen wir an, A hätte sei Eigentümer eines Grundstücks mit Bebauung alteren Datums (Doppelhaushälfte). Auf dem Grundstück von Nachbar B stünde direkt an der Grenze eine 17m hohe Birke. Es handele sich nicht um einen Grenzbaum, da die Rinde des Baums noch vor der Grenze liege, die Mitte des Stamms sei jedoch sehr nah der Grenze (< 0,5m). Der Baum stünde recht nah (4m) an einem Gebäudeanbau von A.

A störe sich am Baum und spreche B darauf an. Der Baum schädige die Bepflanzung auf A's Grundstück (Wasserentzug), hebe den Plattenbelag der angrenzenden Terrasse an, beschädige die Drainage des Anbaus etc. Und wie es in einer guten Nachbarschaft der Fall sein sollte - die beiden seien sich in der Frage einig, dass die Birke ganz (Fällung) oder teilweise (Rückschnitt) weichen solle. Sogar über Durchführung und Kostenübernahme bestehe Einigkeit.

Aufgrund der Größe des Baumes sei jedoch eine Fällgenehmigung erforderlich. Da eine akute Gefährdung vom recht vitalen Baum nicht ausgehe, sei zweifelhaft, ob das zuständige Amt eine Fällgenehmigung erteile.

Daher betrachten wir einmal A's Rechte:
A könnte die Beiseitigung des Überhangs fordern. Wenn der Baum jedoch derartig naher der Grenze steht, würde die Beseitigung der überhängenden Zweigen der senkrechten Halbierung der Krone gleichkommen. Wie sehe das aus!
Die Entfernung der in A's Grundstück eindringenden Wurzeln würde bedeuten, dass der Baum womöglich die Standfestigkeit verlieren würde.
Ein Schnitt zur Begrenzung der Höhe ist bei Birken nach Meinung von Gärtnern nicht möglich.

Als einzig sinnvolle Alternative bliebe also die Fällung. Wie gesagt, stimme auch B dieser Maßnahme zu (schließlich stehe der Baum auch nahe an B's Haushälfte und Terrasse) .

Bestehen A's Rechte auf Entfernung des Überhangs bzw. eindringender Wurzeln unabhängig von Baumschutzverordnungen o. ä. (nehmen wir mal an der Baum stünde in H ambur g)? Nach einer Beseitigung eindringender Wurzeln würde der Baum evtl. seine Standfestigkeit verloren haben und damit die Begründung für die Erteilung einer Fällgenehmigung erleichtern. Kann also eine Aufforderung von A an Nachbarn B, die Beseitgung vorzunehmen (Fristsetzung, Ankündigung es danach selbst vorzunehmen etc.) B helfen, bei der zuständigen Behörde eine Fällgenehmigung zu erhalten?

Wie seht Ihr's. Wie gesagt, rein hypothetisch...
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  #2  
Alt 29.01.2007, 13:18
Uetli Uetli ist offline
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Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Baumfällung und Fällgenehmigung

Am besten Sie gehen zu der zuständigen Behörde, schildern den Fall und machen gleich den Vorschlag an einer anderen günstigeren Stelle einen neuen nicht so ausladenden Baum zu pflanzen. Funktioniert meistens, es hat keiner was davon wenn der Baum zwar gesund ist aber tiefgreifende Schäden verursacht.

Ansonsten wenn Sie sich beide einig sind, Baum fällen (wo kein Kläger, da kein Richter).
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  #3  
Alt 29.01.2007, 13:42
Grafzahl Grafzahl ist offline
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Registriert seit: 26.01.2007
Beiträge: 18
Grafzahl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Baumfällung und Fällgenehmigung

Klar, A und B haben sich sicherlich auch schon Gedanken über pragmatische Ansätze gemacht (plötzlich ist der Baum weg...). Leider wohnt in der Nachbarschaft Baumfreund C. Daher überlegen sich beide, wie sie formal am saubersten bleiben...
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  #4  
Alt 01.02.2007, 10:28
Sky-Rob Sky-Rob ist offline
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Registriert seit: 14.09.2006
Beiträge: 40
Sky-Rob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Baumfällung und Fällgenehmigung

Hallo zusammen,
erstmal wäre zu klären, ob es überhaupt eine Bäumschutzverordnung gibt, da diese Gemeinde bzw. Kommunensache ist. Wenn es keine gibt, bräuchte man keine Genehmigung zur Fällung, so zumindest in Bayern, Unterfranken.
Überhänge müssen nur bis 3m Höhe zurückgeschnitten werden.

Wenn sich Nachbar und Baumbesitzer einig sind, wie hoch wäre die Strafe bei illegaler Fällung? Rein hypotetisch natürlich... .
Schönen Tag noch,
Sky
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  #5  
Alt 03.02.2007, 00:06
Sterndeuter Sterndeuter ist offline
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Sterndeuter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Baumfällung und Fällgenehmigung

Sky Rob liegt auf der richtigen Linie.

Gibt es keine Baumschutzordnung der Kommune und stehen keine gesetzlichen Vorschriften (Nachbarrechtsgesetz) dagegen, warum sollten die Nachbarn, die den Baum auf dem Grundstück haben und wenn sie Einigung über die Fällung erzielen, den Baum nicht kippen?

Wenn er erst einmal liegt, kann man immer noch ins Grübeln kommen. Aufrichten ist dann schon schwierig

St.
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  #6  
Alt 05.02.2007, 11:59
Grafzahl Grafzahl ist offline
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Registriert seit: 26.01.2007
Beiträge: 18
Grafzahl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Baumfällung und Fällgenehmigung

Dank an Sky-Rob und Sterndeuter. Klar ist pragmatisches Handeln immer gut...
Leider gibt es in Ha mbu rg eine Baumschutzverordnung aufgrund derer der Baum eine Fällgenehmigung bräuchte (Stammdurchmesser zu groß). Und: aufgrund der Höhe des Baumes ist professionelle Unterstützung (Gärtner, Kletterer) erforderlich. Leider fragen Fachfirmen (die die Regelungen der Baumschutzverordnung kennen) nach der Fällgenehmigung - daher die Überlegungen, wie nachbarschaftlicher "Druck", der dann der Behörde vorgelegt würde, die Erwirkung einer Genehmigung erleichtern könnte.
Hat da jemand Erfahrungen, was Behörden dazu veranlassen könnte einer Fällung zuzustimmen (insbesonder im genannten Bundesland, aber gern auch anderswo)?
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  #7  
Alt 05.02.2007, 21:19
Sterndeuter Sterndeuter ist offline
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Ort: NRW/ OWL
Beiträge: 55
Sterndeuter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Baumfällung und Fällgenehmigung

Hallo, wie ist es denn mit der Standsicherheit des Baumes bestellt?

Da ja der Eigentümer der Plicht der Gefahrenabwehr (Verkehrssicherungspflicht) nachkommen muß, wäre vielleicht ein Hinweis auf die vergangenen Stürme hilfreich. Vielleicht steht ja der Baum schon nicht mehr so sicher und der Boden ist vollgesogen von Feuchtigkeit?!
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  #8  
Alt 06.02.2007, 16:50
Grafzahl Grafzahl ist offline
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Registriert seit: 26.01.2007
Beiträge: 18
Grafzahl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Baumfällung und Fällgenehmigung

Hallo Sterndeuter,

würde ich den Baum beurteilen müssen, würde ich ihn für vital und standfest halten.
Aber in der Argumentation für den Grund der Fällung könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der Baum sehr in seiner Standfestigkeit stark gelitten hat

Mal sehen was das Amt sagt.
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  #9  
Alt 02.03.2007, 15:07
Grafzahl Grafzahl ist offline
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Beiträge: 18
Grafzahl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen hoch AW: Baumfällung und Fällgenehmigung

Nachtrag:

Behörde war da, Fällgenehmigung wurde erteilt.
Fällung soll wohl noch in den nächsten Tagen über die Bühne gehen.
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