![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Alle anderen Rechtsfragen Verkehrsunfall, Reisemängel, Hartz IV,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
baum fällt
zwerg möchte seinen vater besuchen und macht sich am reisetag sehr früh auf, es schneit hin und wieder leicht und die autobahnen sind relativ gut geräumt, aber dennoch fährt er vorsichtig so wie alle anderen, ungefähr mit 70 - 80 km/h, da es ja auch stellenweise glatt sein könnte.
nachdem er schon 100km geschafft hat und langsam der tag anbricht, sieht er, das 30meter vor ihm gerade eine riesen fichte auf die autobahn fällt und droht den vorausfahrenden pkw zu erschlagen. entsetz, jedoch aber geistesgegenwärtig bremst zwerg ab hält den lenker fest und zerteilt den baum, der den vordermann um haaresbreite verfehlte und nun über die komplette autobahn lag, mit seinem pkw in zwei häften. zwerg hat glück, nicht einen kratzer hat er. jedoch sein etwas älterer pkw ist ganz schön ruiniert. es fahren trotz aufgestellter dreiecke und warnblinken noch einige pkw in den baum aber nicht auf seinen pkw. polizei feuerwehr und notarzt waren alle vor ort. zwergs auto musste abgeschleppt werden und ist nun kaputt und geld dies zu bezahlen hat zwerg nicht, auch keine kasko oder teilkasko. jetzt fragt er sich, ob nicht der baumbesitzer für den schaden aufkommen muss? und wie er rauskriegen kann wem der baum gehörte und warum er ohne wind umfallen konnte? ![]() |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: baum fällt
PKW ist kaputt, Zwerg läuft zum Baumstumpf und fragt den Baumstumpf
wer sein Eigentümer ist.Er kann auch nachschauen, wenn es ein Eigentumsgrundstück ist, wer Eigentümer des Grundstück ist. Wenn der Eigentümer nicht Vorort ist, dann könnte auf dem Namensschild ein Name stehen der evtl. Eigentümer ist. Er kann zum Katasteramt gehen und das bestehende Interesse der Auskunft vortragen und erfährt dann dort wer Eigentümer des Grundstücks ist. Ist es öffentliches Land, dann wendet er sich an die entsprechende Dienststelle des Landes. Zwerg beauftragt dann einen Sachverständigen, der dann versucht die Ursache festzustellen, warum der Baum umgefallen ist. Den Gutachter bestellt das Gericht, nachdem Zwerg Klage eingereicht hat. Es könnte sonst ein Zwergenfreundschaftsgutachten sein, dass das Gericht nicht anerkennt. Gerichtsgebühren muss Zwerg im Voraus bezahlen. Wenn er den Prozess gewinnt, bekommt er den verauslagten Betrag wieder! Liegt höhere Gewalt vor, dann geht Zwerg zukünftig immer zu Fuß. Er bekommt dann keinen Ersatz weil er seinen Pkw nicht selbst versichert hat. Der Eigentümer des Baumes muss dann nicht haften.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| autounfall, baum, schadensersatz, verkehrssicherungspflicht |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zu hoher Baum? | dimi3m | Nachbarschaftsrecht | 1 | 26.09.2008 11:59 |
| Wie verhalten bei Schaden durch Baum? | achso | Nachbarschaftsrecht | 6 | 06.03.2008 13:56 |
| Baum beschädigt Zaun | di* | Nachbarschaftsrecht | 3 | 13.02.2008 14:25 |
| Neues Thema alter Baum. Altes Thema Baum an Grundstücksgrenze. | GnBObelix | Nachbarschaftsrecht | 2 | 22.08.2007 20:46 |
| Nachbars Baum auf meinem Grundstück | Bastian1 | Nachbarschaftsrecht | 6 | 24.03.2006 09:03 |