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#1
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bauliche Veränderungen an aussenfassade ja oder nein ?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt, A wohnt in einer vor zwei Jahren von Bauträger B erstellten Wohnanlage C mit 10 Wohneinheiten. 8 Wohneinheiten sind von Eigentümern belegt, 2 stehen noch leer, gehören also noch dem Bauträger. Nun erstellt derselbe Bauträger B unmittelbar Aussenwand an Aussenwand an das schon bestehende Gebäude eine neue Wohnanlage. Dazu lässt er von der Aussenwand der bestehenden Wohnanlage C die etwa 15 cm starke Wärmedämmung entfernen und beginnt unmittelbar Wand an Wand mit der Aussenwand der neuen Wohnanlage, ohne jemals mit den Eigentümern von C gesprochen zu haben, bzw. deren Genemigung eingeholt zu haben. Handelt Bauträger B rechtlich einwandfrei, besteht keine Mitteilungspflicht an die Eigentümer, bzw. liegt nicht durch das Entfernen der Vollwärmeisolierung eine bauliche Veränderung vor, die von den Eigentümern von C genehmigungspflichtig sind ? Der Verwalter von Wohnanlage C ist von selben Bauträger B und es gab keinerlei Info, bzw. der Verwalter war nicht eingeweiht Gruss |
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#2
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AW: bauliche Veränderungen an aussenfassade ja oder nein ?
Die Wohnanlage ist eine WEG?
Es ist dann eine bauliche Veränderung die zustimmungspflichtig ist. Hier sogar einstimmiger Beschluss. Hier sieht es wahrscheinlich sogar noch anders aus, was evtl. wichtiger ist: Vorausgesetzt wird, die Wohnanlage ist ein Grundstück und die neu erstellte Wohnanlage wird auf einem separaten Grundstück errichtet. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Isolierung an der Grundstücksgrenze endet und nicht auf dem Nachbargrundstück ist. Dann kann der Nachbar, der Bauträger ist mit diesem Bauprojekt Nachbar, nicht einfach auf einem fremden Grundstück etwas entfernen. Er ist bereits 15 cm auf Nachbars Grundstück. Unwichtig ist hier, dass der Bauträger zur WEG gehört. Wenn die Isolierung nun weg ist, dann würde der Nachbar sein Bauwerk auch auf fremdes Grundstück errichten. Dies ist nicht zulässig, es wäre ein Überbau. Ein Überbau verjährt auch und es muss widersprochen werden. |
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#3
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AW: bauliche Veränderungen an aussenfassade ja oder nein ?
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. angenommen, es läge der umgekehrte Fall vor, dass schon bei der gebauten Wohnanlage durch die Wärmedämmung eine Überbauung zum jetzt bebauten Nachbargrundstück bestanden hat, ändert dies etwas an der Sachlage, dass die Eigentümer wegen der baulichen Änderung befragt werden müssen ? |
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#4
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AW: bauliche Veränderungen an aussenfassade ja oder nein ?
Dies lässt sich so nicht beantworten, weil man tiefer einsteigen muss.
Warum wurde dort eine Isolierung über die Grenze aufgebracht? Eventuell war es nur eine Übergangsangelegenheit um die Wärmeschutzverordnung einzuhalten, bis der Anbau steht? Vielleicht wäre der Bau nicht von der Bauaufsicht abgenommen worden! Es gibt noch viele Fragen die hier nicht geklärt werden können. Ein RA könnte evtl. weiterhelfen. Es kann eine teure Angelegenheit werden! |
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#5
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AW: bauliche Veränderungen an aussenfassade ja oder nein ?
Hallo
noch ein einziger Nachtrag: mittlerweile liegt Stellungnahme von Bauträger vor: Sowohl die Stützwand als auch die Wärmedämmung des bestehenden Hauses liegen auf dem Nachbargrundstück, das auch dem Bauträger gehört. Es liegt eine geduldete Überbauung vor. Stützwand als auch Wärmedämmung sind, so der Bauträger, trotzdem Eigentum der bestehenden Eigentümergemeinschaft. Ist der Abriss der Wärmedämmung dann immer noch eine massgebliche bauliche Veränderung, die von allen Eigentümern genehmigt werden hätte müssen ? Bauträger streitet dies ab und sagt dies sei ein unbedeutender Eingriff . Vielen Dank ! |
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#6
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AW: bauliche Veränderungen an aussenfassade ja oder nein ?
Der Bauträger war Eigentümer beider Grundstücke und konnte es deshalb so bauen. Nun will und muss er anbauen. Dann kann er die Dämmung abreißen.
Er baut an und stellt alle erforderlichen Anschlüsse her. Dies sind normale Abläufe. ![]() |
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