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#1
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Bauherr A baut ein Chrport mit Pultdach, 7,35 lang x 4,7 breit, Höhe 3,7 m
die 4,7 m müssen als Baulast eingetragen werden, weil die vorgegebene hohe von 3 m überschritten worden sind. Die 4,7 m liegen direkt auf der grenze. B der Nachbar, will nicht unterschreiben. Was kann A der Bauherr machen??? |
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#2
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AW: Baulast
Die Baulasten richten sich immer nach dem zu errichtenden Objekt. Wenn Sie nun schreiben, dass für die Breite von 4,7 m eine Baulast abgegeben werden soll, dann wäre wichtig zu wissen, ob es sich um eine Grenzabstandsbaulast oder um eine Anbaubaulast handelt. Bei einer Grenzabstandsbaulast erklärt ein Nachbar dem Bauherrn seine Zustimmung, einen Teil seines eigenen Grundstückes für die Berechnung des Grenzabstandes herzugeben. Bei einer Anbaubaulast erklären sich beide Grundstückseigentümer (also A + B) damit einverstanden, dass ein zu errichtendes Objekt an der Grenze auf jedem Grundstück (also spiegelgleich) errichtet wird. Wenn nun eine Partei eine Baulast nicht abgeben will (denn bei Baulasten kann es sich auch um eine negative Auswirkung für ein grundstück handeln) dann kann man a) versuchen, den Nachbarn evtl. mit einer Entschädigung in Form eines Geldbetrages zur Unterschriftsleistung zu bekommen oder b) das geplante Objekt kann nicht errichtet werden. Leider gibt es nur diese beiden Möglichkeiten.
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