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#1
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Baufreiheit zur Sanierungsmaßnahme bei Grenzbebauung
Hallo, wer kann helfen?
Eigentümer A muß sein Haus durch Hochdruckinjektion sanieren lassen, sein Haus steht aber auf der Grenze zu B. A hat B um sein Einverständnis gebeten und bekommen aber B ist nicht bereit seine aufgestellten Pflanzkübel und Rankgitter mit Pflanzen ca 2,0 x 1,8 Meterweg zu räumen die ca 80 cm vom Haus weg stehen. Somit kann A nicht auf der vollen Länge des Gebäudes sanieren. Wie kann sich A in so einem Fall verhalten und was hat B für Rechte damit er nichts weg räumen muß. Im voraus vielen Dank |
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#2
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AW: Baufreiheit zur Sanierungsmaßnahme bei Grenzbebauung
Das Recht ist schonend auszuüben. A Teilt B mit, was er vor hat. Beide machen eine Istaufnahme und A baut selbst ab und stellt um bzw. bestellt eine Firma die die Arbeiten ausführt. B kann auch eine Kaution für die Wiederherstellung verlangen, wenn A ein "unsicherer" Kandidat ist.
Kommt es zu keiner Einigung, kann das Gericht bzw die Schiedsstelle angerufen werden. |
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