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#1
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Bauantrag Garage
Hallo,
folgendes Problem: Wir habe eine Doppelhaushälfte in einem neubaugebiet gekauft. die häuser werden derzeit gebaut. für das gebiet gibt es einen babauungsplan, in dem die baugrenzen genau eingezeichnet sind. für unser haus ist eine 3m breite garage eingezeichnet, die wir allerdings nicht vom bauträger stellen lassen werden. ich möchte gerne eine breitere garage haben, da ich seitlich neben dem haus ca. 6m bis zur grundstücksgrenze habe (angrenzend ist eine strasse). nach erster besprechung mit dem leiter des bauamtes hat der mir großzügig eine 4,5m breite garage genehmigt (mündlich). welche chance habe ich, noch breiter zu bauen? 4,5m breite ist sehr teuer, da einzelanfertigung, muss gemauert werden. was passiert, wenn ich 4,5m bauantrag stelle, dann aber 5,5 oder 6m breit baue. darf die garage dann abgerissen werden, oder gilt da etwas wie verhältnismäßigkeit? wer kann mir diesbezüglich tipps oder urteile etc. nennen? vielen dank und lieben gruss! marc |
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#2
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AW: Bauantrag Garage
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#3
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AW: Bauantrag Garage
Danke für den Hinweis! ;-))
Nichts leichter als das... folgendes fiktives und theoretisches Problem: Situation: - Doppelhaushälfte in einem neubaugebiet - die häuser werden derzeit gebaut - für das gebiet gibt es einen babauungsplan, in dem die baugrenzen genau eingezeichnet sind. - für das haus von x ist eine 3m breite garage eingezeichnet. Frage: wenn x eine breitere garage haben möchte, da seitlich neben dem haus ca. 6m bis zur grundstücksgrenze platz sind (angrenzend ist eine strasse). und nach erster besprechung mit dem leiter des zuständigen bauamtes nur eine 4,5m breite garage genehmigt worden wäre (mündlich). welche chance hätte er, noch breiter zu bauen? denn 4,5m breite ist x zu teuer, da einzelanfertigung, die gemauert werden müsste. was passiert, wenn x für 4,5m einen bauantrag stellt, dann aber 5,5 oder 6m breit baut. darf die garage dann abgerissen werden, oder gilt da etwas wie verhältnismäßigkeit? wer kann für diesen theoretischen fall lösungsmöglichkeiten nennen? wie verhält sich x clever im sinne seiner interessen... |
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#4
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AW: Bauantrag Garage
Unter Umständen wird die Garage dann abgerissen!
Mal beim Bauamt vorsprechen, was dagegen spricht! Von hier aus wird es nichts! |
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#5
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AW: Bauantrag Garage
Die Vorgaben aus einem Bebauungsplan sind konkret einzuhalten, vor allem wenn Baugrenzen ausgewiesen sind. Es kann - wenn überhaupt - nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmgigung oder einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine andere Bebauung zugelassen werden. Hier muss dann vor Errichtung der Garage neben dem Bauantrag eben diese Antrag auf Befreiung gestellt werden. Es ist allerdings Auslebung der entsprechenden Bauordnung des hier zutreffenden Bundeslandes, ob Befreiung tatsächlich erteilt wird. Wenn nicht, dann muss die Garage so gebaut werden, wie zugelassen. Bauen Sie anders, kann eine Abrissverfügung ergehen.
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#6
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AW: Bauantrag Garage
danke ihnen!
dann hat hr. x wohl pech und muss sich mit den 4,5m breite zufrieden geben... danke und gruß marc |
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#7
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AW: Bauantrag Garage
.....aber erst wenn er beim Bauamt nachgefragt hat!
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