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BAT bei Umwandlung in GmbH?
Bei einem Betrieb, der bisher eine Körperschaft des öffentlichen Rechts war und nun in eine GmbH umgewandelt wurde, galten bei den Dienstverträgen die Rechte des BAT, d.h. bei Krankheit gab es bei langjähriger Beschäftigung eine Lohnfortzahlung von 26 Wochen. Bei den meisten Bediensteten wurden bisher die Dienstverträge nicht geändert, also wird weiter nach BAT bezahlt. Wie ist das nun bei der Lohnfortzahlung, bleibt es da auch noch bei diesen 26 Wochen, solange kein neuer Dienstvertrag unterschrieben wird?
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