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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 16.06.2010, 14:45
Patma Patma ist offline
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Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 3
Patma befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Balkon unbenutzbar, da abgerissen, Mietminderung?

Hallo
ich hätte mal eine Frage bezüglich einer Mietminderung.
Zu unserer Wohnung gehört ein Balkon, dieser wurde im April (weiß leider nicht mehr wann genau) abgerissen. Wir wurden vorher darauf hingwiesen das er aus sicherheitstechnischen Gründen nicht betreten werden darf. Die Balken welche den Balkon trugen, scheinen wohl komplett morsch gewesen zu sein. Ist also nicht unser verschulden.
Nunja, er wurde abgerissen und seit dem hat sich nichts mehr getan. Keinerlei Arbeiten dahingehend das wir einen neuen Balkon bekommen oder sonst irgendetwas weiter getan wird. Lediglich das Baugerüst steht am Haus, einsam und verlassen.
Nun möchte ich wissen ob ich daraufhin nun die Miete kürzen kann, schließlich haben wir eine Wohnung MIT Balkon angemietet, den wir ja nun nicht mehr nutzen können, da nicht mehr vorhanden.
Und wenn ja, um wieviel? Habe mal etwas von 3% gelesen. Was muss ich jetzt konkret beachten diesbezüglich wenn ich mich mit der Hausverwaltung auseinandersetzen möchte/muss.
Bin dankbar für jeden Tipp!
LG
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  #2  
Alt 16.06.2010, 15:28
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Balkon unbenutzbar, da abgerissen, Mietminderung?

Der Mangel ist dem Vermieter bekannt.
Es kann deshalb seit der Sperrung, bzw. seit Mitteilung an den Vermieter, Mietminderung gemacht werden.

Die Mietminderung macht man, man muss sich nicht mit dem Vermieter auseinandersetzen.

Wenn Sie viel machen wollen, teilen Sie mit, bis zur Herstellung des Balkons wird eine Mietminderung von 3 % von der brutto Warmmiete, ab xy, einbehalten.
Es gilt die Warmmiete als Grundlage und rückwirkend ab Mitteilung an den Vermieter, BGH Urteil. Dies muss nicht der April sein sondern auch früher.
Warmmiete:
http://www.immobilienscout24.de/de/u...tminderung.jsp
Mietminderungsurteile:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_balkon.htm
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 16.06.2010, 17:44
Patma Patma ist offline
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Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 3
Patma befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Balkon unbenutzbar, da abgerissen, Mietminderung?

Danke.
Also könnte ich sofort schriftlich mein Mietminderungsbegehren mitteilen ohne vorher irgendeine Frist (wie auch immer ich die bemessen sollte) festzusetzen?
Ich wäre jetzt davon ausgegangen einen entsprechenden Betrag von der Kaltmiete abzuziehen..so habe ich das auch irgendwo gelesen.
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  #4  
Alt 16.06.2010, 19:35
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.805
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AW: Balkon unbenutzbar, da abgerissen, Mietminderung?

Ein Mangel liegt vor, dem Vermieter wird der Mangel mitgeteilt. Ab diesem Zeitpunkt kann Mietminderung erfolgen.
Der Gesetzgeber hat eine Minderung per Gesetz vorgesehen BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln. Die Minderung des Mietzinses tritt also automatisch Kraft Gesetzes ein.
Die Mietminderung wird deshalb nicht beantragt.

Der Balkon wurde im April abgerissen. Dies muss nicht der Zeitpunkt der Mietminderung sein, wenn der Vermieter schon früher von diesem Mangel wusste. Es kann also rückwirkend die Mietminderung von diesem Zeitpunkt aus durchgeführt werden.

Der BGH hat ausgesagt, Grundlage ist die brutto Warmmiete.
Den Link hierzu hatte ich genannt.
__________________
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Wahrsager
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  #5  
Alt 16.06.2010, 21:10
Patma Patma ist offline
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Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 3
Patma befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Balkon unbenutzbar, da abgerissen, Mietminderung?

Danke.
Ich hatte die Links erst später gelesen.
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