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#1
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wenn B mauert mit Einverständnis
Hallo, meine Frage
Au.B verfügen gleichzeitig. Vater Pflegeheim hat beide Kinder über sein Wohlergehen bevollmächtigt. Jetzt steht das Haus zum Verkauf an, A kümmert sich um alles B um nichts. B gibt keine Vollmacht zum Verkauf, rührt sich garnicht. Es sind noch offene Rechnungen zu begleichen, Beerdigungsinstitut usw. A hat schon viel vom eigenen Geld bezahlt. Was ist zu tun, das Haus verfällt immer mehr, ausserdem laufen Kosten wie Grundsteuer usw. weiter. Vater hat kein Geld das zu begleichen. Käufer oder auch Mieter wären evtl. vorhanden. Danke für eine Antwort |
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#2
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AW: wenn B mauert mit Einverständnis
Wenn der Erbfall schon eingetreten ist, Nachlassteilung verlangen ggf. durch Erbauseinandersetzungsklage (§ 2042 BGB). Dort können dann auch die persönlich gezahlten Leistungen miteingefordert werden. Diese stellen eine Nachlassverbindlichkeit dar.
Demetris |
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