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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 22.01.2011, 14:58
susichen susichen ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 08.10.2010
Beiträge: 30
susichen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
B gibt kein Einverständnis

Guten Tag,

A und B verfügen beide vollmachtlich über in Pflegeheim lebenden Vater.

Haus soll verkauft werden vom Vater, B weigert sich, rührt sich nicht antwortet auf nichts.

Es sind noch offene Rechnungen Beerdigungsinstitut usw.
Kosten für Grundsteuer usw. fallen weiter an, die Vater nicht begleichen kann.
A kümmert sich um alles Bum nichts.
Haus verfällt, Käufer sind evtl vorhanden, vielleicht auch zu vermieten.

Was tun, B stellt sich tot, B ärgert dabei nicht A sondern bringt den Vater in finanzielle Not.

Was kann man tun??

susi
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  #2  
Alt 22.01.2011, 15:27
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.867
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: B gibt kein Einverständnis

Warum 2 mal die gleiche Frage?

Es kommt zuerst auf den Inhalt der (notariellen) Vollmacht an, ob A und B handeln können.
http://www.ksr-ka.de/Erlaut.Vollm._Verf..pdf

Zum Notar gehen und dort die Vollmacht erstellen lassen.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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