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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 10.04.2010, 16:37
ball81 ball81 ist offline
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Auszug aus Wohnung ohne Mietvertrag

Hallo! Einen schönen guten Tag wünsche ich!

Im Dezember ist B. in eine Wohnung gezogen ohne einen Mietvertrag und ohne den Vermieter überhaupt zu kennen. Die Vormieterin C. sagte, dass das in dem Haus mit 12 Parteien so läuft. Der Vermieter A. melde sich meist dann so 2 Monate nach Einzug, so sagte C.. Im März hat sich der Vermieter A. mal kurz bei B. gemeldet, allerdings ist er weiterhin nicht mit dem Mietvertrag vorbeigekommen. Zu erreichen ist A. telefonisch auch nicht und war es auch bis dato nicht. Da B. keine Kontodaten kennt, überweist B. auch keine Miete, sondern legt das Geld auf seinem Konto zurück. Nun möchte B. sich aufgrund der Verhältnisse im Haus aber eine neue Wohnung suchen. Was muß er beachten? Eine Kündigungsfrist? Muß B. die Miete nachträglich ab dem Einzugsdatum überweisen, oder erst ab dem Moment, als A. sich bei B. gemeldet hat?

Ich freue mich über ihre Diskussionsbemühungen und bedanke mich für ihre Zeit:-)
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  #2  
Alt 10.04.2010, 17:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Auszug aus Wohnung ohne Mietvertrag

Ein Mietvertrag kann mündlich geschlossen werden, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, BGB.

Die Frage ist, hat der Vormieter schriftlich gekündigt?
Wenn nein, ist der Vormieter noch Mieter und Sie haben einen Untermietvertrag.
Dann wäre die Miete an den Vormieter zu bezahlen.
Wie dieser mit dem Vermieter auseinander kommt, ist für Sie uninteressant.

Wurde vom Vormieter schriftlich gekündigt, dann wird vorausgesetzt, dass im Dezember ein Mietvertrag zustande gekommen ist, Geschäftsführung ohne Auftrag.
Auch könnte vorausgesetzt werden, der Vermieter wurde informiert, weil er sich meldete.
Warum wollen sie einen schriftlichen Mietvertrag? Sie haben einen Mietvertrag nach BGB und der ist bestimmt günstiger für Sie.

Ihr Mietvertrag ist mit einer 3 monatige Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen.
Da ein Mietvertrag nach BGB besteht sind weder Schönheitsreparaturen zu machen, auch keine Nebenkosten zu bezahlen.

Mit der Kündigung wird angefragt, auf welches Konto die Miete überwiesen werden soll. Geschieht nichts, dann halten Sie den Betrag auf Ihrem Konto bereit zur Überweisung.
Nach 3 Jahren ist die Miete verjährt.
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  #3  
Alt 12.04.2010, 20:15
ball81 ball81 ist offline
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AW: Auszug aus Wohnung ohne Mietvertrag

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Der Vermieter C. konnte nicht informiert werden, da er nicht zu erreichen ist. Aber der Vermieter hat im Hof des Hauses, in dem der Mieter B. wohnt eine Garage, die er anscheinend manchmal besucht. Bei einem dieser Besuche ist im der neue Name von B. an der Klingel aufgefallen, worauf hin er sich bei diesem meldete.
Beginnt die Verjährungsfrist ab dem Kündigungsdatum oder ab Ende des laufenden Jahres? Kann Mieter B. mit der Kündigung auch einfach nur seine neue Adresse mitteilen, sodass sich der Vermieter bei ihm melden kann, oder ist B. verpflichtet sich weiterhin ständig darum zu bemühen, dass A. sein Geld bekommt?

Vielen Dank und einen schönen Abend wünsche ich!
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  #4  
Alt 13.04.2010, 01:32
ball81 ball81 ist offline
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ball81 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln AW: Auszug aus Wohnung ohne Mietvertrag

Entschuldigung...Im Beitrag davor handelt es sich um den Vermieter A. natürlich

Noch eine Frage: Kann der Vermieter A. von Mieter B. eine höhere Mitsumme fordern als von der Vormieterin C.? Mieter B. nahm die Wohnung in dem Glauben dieselbe Summe zahlen zu müssen wie C., insbesondere da der Vermieter A. sich um nichts kümmert und dementsprechend auch nichts weiterhin in seine Wohnung investiert hat.
Obwohl ein schriftlicher Mietvertrag für B. möglicherweise weniger Vorteile bringt, würde er diesen gerne haben, da er sich sonst, so glaubt er, beim Amt nicht ummelden kann.


Ein großes Dankeschön weiterhin für alle Bemühungen und Antworten
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  #5  
Alt 13.04.2010, 18:21
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AW: Auszug aus Wohnung ohne Mietvertrag

Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres.

Ein Vermieter kann bei Neuvermietung auch eine höhere Miete fordern. Er muss nichts in der Wohnung machen!

Die Frage ist, wer ist Mieter?
Ist es der Vorgänger, weil keine schriftliche Kündigung erfolgte oder sind Sie es.
Wurde nicht schriftlich gekündigt (Der Gesetzgeber schreibt dies im BGB vor!) , können Sie nur Untermieter werden.
Die Miete ist dann an den Vormieter zu bezahlen. Wie dieser mit seinem Vermieter auseinander kommt, ist egal.

Miete ist eine Bringschuld!

Meine Info ist, seit 2004 benötigte man keine Bestätigung des Vermieters um sich anzumelden. Es kann sich aber zwischenzeitlich wieder geändert haben (ich muss mal anfragen). Die Meldegesetzgebung ist Landesrecht, es kann deshalb in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein.
Es besteht Meldepflicht.
Es muss ja kein Mietvertrag sein, sondern eine Bestätigung reicht auch aus.

Sie wollen doch ausziehen oder habe ich es verkehrt aufgenommen? Warum dann die Anmeldung?
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  #6  
Alt 17.04.2010, 12:35
ball81 ball81 ist offline
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AW: Auszug aus Wohnung ohne Mietvertrag

Die Vormieterin C. hatte schriftlich gekündigt und ihre Mietzahlungen bereits 2 Monate vor Auszug eingestellt, da sie befürchtet hatte nicht mehr an ihre Kaution zu kommen, da Vermieter A. ja unerreichbar ist.
Als Mieter B. in derselben Stadt 2007 umgezogen ist, musste er noch einen Mietvetrag vorlegen, als er seinen Wohnort beim Amt ummelden wollte. Zum jetzigen Zeitpunkt sucht B. nach einer Wohnung in der Nähe der Wohnung von Vermieter A.. Da dieser ja unerreichbar ist und sich um nichts kümmert, kann B. noch nicht einmal eine Bestätigung bekommen, die möglicherweise für eine Ummeldung ausreichend wäre. Somit ist und bleibt B. weiterhin auf der Adresse angemeldet, in die er 2007 eingezogen ist, obwohl er dort seit nun über 4 Monaten nicht mehr wohnt. Viele Einrichtungen benötigen oft eine Adresse - im Moment wird aber nur die Meldeadresse akzeptiert, die auf dem Personalausweis von B. steht, selbst wenn er beteuert, dass er dort nicht mehr wohnt.

Einen schönen Tag noch, geniessen Sie die Sonne!
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