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#1
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Auszug aus WG trotz Jahresfrist?
Hallo,
ich habe mit einer Freundin zusammen vor 4 Monaten eine WG gegründet. Wir stehen beide im Mietvertrag und haben diesen auch beide unterschrieben. In unserem Mietvertag steht, dass wir 1 Jahr auf die Kündigung des Mietvertrags verzichten. Nun würde ich gerne wieder ausziehen und mir stellt sich die Frage ob das trotz der Frist möglich ist. Kann ich vor Ende der Frist ausziehen wenn ich einen Nachmieter für meine Freundin finde, oder sind wir beide verpflichtet diese Frist einzuhalten? Vielen Dank im Voraus für die Antwort |
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#2
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AW: Auszug aus WG trotz Jahresfrist?
Ausziehen kann man immer!
Zu beachten ist: Die WG, beide Freundinnen, ist im Außenverhältnis mit dem Vermieter Vertragspartner. Der Vermieter kann sich immer an einen Mieter halten, gesamtschuldnerisch. An den Vertrag sind beide Mieter gebunden. Kündigen, nach einem Jahr, können nur beide Mieter zusammen! Die zwei Freundinnen stehen rechtlich im Innenverhältnis. Wenn die Freundin einen Nachmieter duldet steht dem nichts im Weg. Hauptmieter bleiben beide Freundinnen. Die Untervermietung ist dem Vermieter mitzuteilen. Der Vermieter kann dies nur in Ausnahmefällen ablehnen. Es sei, die Untervermietung wird im Mietvertrag schon ausgeschlossen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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