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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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#1
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Hallo zusammen,
ich schildere mal mein Problem /Frage: Ich werde in den nächsten Monaten ausziehen. Noch bin ich Lehrling und befinde mich in meiner ersten Ausbildung. Allerdings plane ich ab Sommer mein Fach-Abitur nachzuholen (in Vollzeit). Das Fach-Abitur entspräche dann einer zweiten Ausbildung?! Während ich noch in der Lehrebin, sind meine ELtern (geschieden) Unterhaltspflichtig. Ändert sich dies, wenn ich eine zweite Ausbildung / Fach-Abitur beginne? MfG & Danke schonmal! |
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#2
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AW: Auszug von den Eltern, Unterhaltsplficht?
Bitte Forenregeln beachten:
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#3
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AW: Auszug von den Eltern, Unterhaltsplficht?
ich hoffe so ists besser
ich schildere mal mein Frage: Sohn A wird bald zuhause ausziehen. Noch ist Sohn A Lehrling und befindet sich in einer betrieblichen (ersten) Ausbildung. Während Sohn A dieser Ausbildung nachgeht sind Eltern X & Y (geschieden) Unterhaltspflichtig ?! Wenn Sohn A die Lehre beendet möchte er das Fach-Abitur nachholen. (Vollzeit-Form) Wird dies dann als zweite Ausbildung angesehen und sind die Eltern X & Y dann nicht mehr Unterhaltspflichtig? MfG & Danke schonmal! |
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#4
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AW: Auszug von den Eltern, Unterhaltsplficht?
Hallo,
Eltern schulden Ihren Kindern lediglich eine Ausbildung. Freundliche Grüsse Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt ) |
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#5
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AW: Auszug von den Eltern, Unterhaltsplficht?
Hallo,
nur bedingt richtig oder falsch. Wenn das Fachabi und das anschließende Studium fachlich mit der Lehre zusammenpassen, d.h. aufeinander aufbauen, kann je nach finanzieller Möglichkeit der Eltern die Ausbildungsunterhaltsplicht weiter bestehen. Aber hier wird alles gesagt: http://www.providas.de/deutsch/servi...echt_text1.htm Schönen Abend noch, S-R |
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