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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 22.11.2006, 00:25
dividedsoul dividedsoul ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2006
Beiträge: 2
dividedsoul befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Auszug von den Eltern, Unterhaltsplficht?

Hallo zusammen,
ich schildere mal mein Problem /Frage:

Ich werde in den nächsten Monaten ausziehen.
Noch bin ich Lehrling und befinde mich in meiner ersten Ausbildung.
Allerdings plane ich ab Sommer mein Fach-Abitur nachzuholen (in Vollzeit).

Das Fach-Abitur entspräche dann einer zweiten Ausbildung?!

Während ich noch in der Lehrebin, sind meine ELtern (geschieden) Unterhaltspflichtig.

Ändert sich dies, wenn ich eine zweite Ausbildung / Fach-Abitur beginne?

MfG & Danke schonmal!
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  #2  
Alt 22.11.2006, 14:24
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Auszug von den Eltern, Unterhaltsplficht?

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  #3  
Alt 22.11.2006, 14:45
dividedsoul dividedsoul ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2006
Beiträge: 2
dividedsoul befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Auszug von den Eltern, Unterhaltsplficht?

ich hoffe so ists besser

ich schildere mal mein Frage:
Sohn A wird bald zuhause ausziehen.
Noch ist Sohn A Lehrling und befindet sich in einer betrieblichen (ersten) Ausbildung.

Während Sohn A dieser Ausbildung nachgeht sind Eltern X & Y (geschieden)
Unterhaltspflichtig ?!

Wenn Sohn A die Lehre beendet möchte er das Fach-Abitur nachholen.
(Vollzeit-Form)

Wird dies dann als zweite Ausbildung angesehen und sind die Eltern X & Y dann nicht mehr Unterhaltspflichtig?




MfG & Danke schonmal!
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  #4  
Alt 22.11.2006, 22:15
Betroffener Betroffener ist offline
Experte
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 122
Betroffener wird schon bald berühmt werden
AW: Auszug von den Eltern, Unterhaltsplficht?

Hallo,

Eltern schulden Ihren Kindern lediglich eine Ausbildung.

Freundliche Grüsse
Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt )
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  #5  
Alt 23.11.2006, 20:15
Sky-Rob Sky-Rob ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2006
Beiträge: 40
Sky-Rob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Auszug von den Eltern, Unterhaltsplficht?

Hallo,
nur bedingt richtig oder falsch. Wenn das Fachabi und das anschließende Studium fachlich mit der Lehre zusammenpassen, d.h. aufeinander aufbauen, kann je nach finanzieller Möglichkeit der Eltern die Ausbildungsunterhaltsplicht weiter bestehen.
Aber hier wird alles gesagt:
http://www.providas.de/deutsch/servi...echt_text1.htm

Schönen Abend noch,
S-R
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