![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Auszug nach bei eigensinnigem Vermieter
Mieter A ist vor einigen Jahren in eine Wohnung gezogen, welche Vermieter B und C gemeinsam vermietet haben (B und C hatten zu diesem Zeitpunkt eine GbR).
Zu diesem Zeitpunkt war Vermieter B für das Haus in das Mieter A einziehen wollte zuständig. Dementsprechend wurde der Mietvertrag mit Vermieter B unterschrieben, die Kaution ebenfalls bei diesem gezahlt und alle Regelungen ebenfalls mit diesem getroffen. Ein Protokoll in dem Mägel in der Wohnung festgehalten wurden, wurde NICHT erstellt, Mieter A bekam von Mieter Z, der vorher die Wohnung bewohnt hat, die Schlüssel übergeben. Es wurde zwar im Mietvertrag (handschriftlich an der Seite!) festgehalten, dass die Wohnung bei Einzug von Mieter A renoviert gewesen wäre, dies war nicht der Fall, was Vermieter B zum damaligen Zeitpunkt auch bekannt war. Mieter A fand die Farbgestaltung der Wohnung von Mieter Z gut und gedachte darum, diese zu übernehmen. Vermieter B hat sich in den ganzen Jahren kein einziges Mal bei Mieter A blicken lassen, bei Problemen war er nicht erreichbar, Angelegenheiten im Haus wurden zwischen den Mietern intern geklärt. Nach ca. 2 Jahren kam es dann zu einem Streit zwischen den Vermietern B und C und die GbR wurde aufgelöst. Die Mieter des Hauses in dem auch A wohnte, bekamen schriftlich die Meldung, dass nun Vermieter C für das Haus zuständig sei, weil Vermieter B aus der GbR ausgeschieden sei. Vermieter C ließ sich zu Beginn noch verlässlich blicken wenn Probleme auftraten, nach wenigen Monaten war aber auch er nicht mehr zu erreichen. Eine Postfachadresse war für die Mieter des Hauses als Adresse angegeben und eine Handynummer in einem Handy an welches Vermieter C aber nicht ran ging. Insgesamt lässt sich Vermieter C nur blicken, wenn jemand ausgezogen ist und er eine Wohnung neu vermieten will. Den neu einziehenden Mietern erzählt er Lügengeschichten über die Vormieter und gibt teilweise an, dass die Wohnungen von ihm frisch renoviert worden seien, was aber nicht der Fall ist. Nachdem Mieter A bei Problemen schließlich den Kontakt über den Mieterbund zu Vermieter C sucht - und dieser nach fast 1 1/2 Jahren endlich reagiert und anstehende Reparaturen zumindest zu einem Teil erledigt - beginnen die Probleme, die nun dazu führen, dass Mieter A auszieht: Das Krad von Mieter C darf nicht mehr im Hof stehen (nach knapp 5 Jahren in denen es immer dort stand, was Vermieter C bekannt war), da dies angeblich die anderen Mieter behindern würde. Mieter A hätte keinen Stellplatz im Hof und Vermieter C würde das Krad am ersten Arbeitstag nach dem Wochenende kostenpflichtig entfernen lassen, wenn Mieter A es bis dahin nicht weg geräumt hätte. Diese Drohung wurde an einem Samstag ausgesprochen. Vermieter C drängt darauf, dass Mieter A ihm schriftlich geben soll, dass er sich um Schäden am Fußboden durch Abnutzung durch die in der Wohnung mit wohnenden Tiere kümmert, wenn er auszieht. Der Boden war bereits abgenutzt, als Mieter A in die Wohnung zog. Mieter A weigert sich bisher, diese Erklärung zu unterschreiben, weil er den Sinn darin nicht sieht. Wenn Vermieter C Mieter A begegnet ist er zu A durch die Bank weg unfreundlich und fordert immer wieder neue Dinge ein, Unterstellungen wie das Mieter A sich nicht an den Putzplan halten würde und sich ebenfalls weigere sich an den Kosten für eine Putzfrau (was nicht stimmt) zu beteiligen fallen immer wieder. Mieter A hat bereits seit einigen Wochen vor auszuziehen und hat nun eine Wohnung gefunden in der Katzen wie auch Hunde genehmigt sind. Der neue Mietvertrag ist bereits auf dem Weg zu ihm und somit soll der alte nun fristgereicht gekündigt werden. In der Wohnung bestehen diverse Mängel, die Vermieter C bekannt sind, aber noch nicht repariert wurden, es bestehen außerdem Mängel, welche bereits vor dem Einzug von Mieter A vonhanden waren, wie beispielsweise verkalkte Wasserhähne, ein kaputter Spiegelschrank und ein gesprungenes Waschbecken. Mieter A hat in der Wohnung aus hygienischen Gründen die Teppichböden durch Laminat ersetzen lassen, als er eingezogen ist und die Fronten der bereits vorhandenen Küchenzeile sowie den Toilettendeckel auf eigene Kosten ersetzt. Was hat Mieter A zu erwarten, wenn er Vermieter C die Kündigung schickt? Muss er die Wohnung renovieren? Muss er für die Abnutzung am Boden aufkommen? Wie verhält es sich mit den anderen Mängeln und den Veränderungen? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Auszug nach bei eigensinnigem Vermieter
Der Hof wurde nicht mitgemietet, deshalb kann der Vermieter das Abstellen des Krad verbieten.
Es gelten die Regeln im Mietvertrag. Hiernach kann, muss evtl. nicht renoviert werden. Es kommt auf den genauen Inhalt an. Die Wohnung wurde mit Teppich gemietet. Der Vermieter könnte diesen wieder fordern. Wenn man nicht beweisen kann, dass beschädigte Einbauten beim Einzug vorhanden waren, dann muss man diese ersetzen. Für den Teppich, Spiegelschrank und Waschbecken kann nur der Zeitwert verlangt werden. Den Toilettendeckel können Sie mitnehmen, müssen jedoch nur den alten wieder montieren. Gleiches gilt für die Fronten der Küchenzeile. Abnutzungen, Gebrauchsspuren die durch den täglichen Gebrauch entstehen sind keine Mängel. Diese sind kostenmäßig mit der Miete abgegolten.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Auszug nach bei eigensinnigem Vermieter
Herzlichen Dank für die Antwort ersteinmal.
Spielt es irgendeine Rolle, dass der Vermieter gewechselt hat? Wie verhält es sich mit den dem Vermieter bereits bekannten Schäden bei denen um Reparatur gebeten wurde? |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Auszug nach bei eigensinnigem Vermieter
Ein Vermieterwechsel spielt keine Rolle. "Mieter werden mitgekauft"
Wenn bewiesen werden kann, dass der Mieter keine Schäden verursacht hat, dann kann der Vermieter nichts fordern.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vermieter hat gekündigt | michaelm | Mietrecht | 1 | 09.09.2010 16:44 |
| Wohnungsübergabe von vormieter an nachmieter ohne vermieter | lamosloma | Mietrecht | 1 | 28.07.2010 19:32 |
| Kelleraufbruch durch Vermieter | Speranza | Mietrecht | 3 | 06.10.2009 17:16 |
| Vermieter unzufrieden mit Anstrich bei Wohnungsübernahme | John FR | Mietrecht | 4 | 15.02.2009 17:24 |
| nebenkostenabrechnung nach auszug | schnuppermaus1 | Mietrecht | 6 | 27.06.2007 10:53 |